Anspruchsberechtigt ist, wer 183 Tage im Jahr in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat. Egal, ob erwerbstätig oder nicht. Das klärt das Klimabonusgesetz, das ab März gilt. Um das Geld überhaupt überweisen zu können, muss das Klimaministerium eine völlig neue Datenbank aufsetzen. Dafür muss es diverse Datensätze anfordern: das Melderegister aus dem Innenministerium, Kontodaten vom Finanzamt, Daten der Pensionsversicherungsanstalten und aus dem Sozialministerium.
"Auf Basis dieser Daten arbeiten wir an passenden Auszahlungsmöglichkeiten für alle Menschen in Österreich", heißt es aus dem Ministerium auf KURIER-Nachfrage. Was bedeutet in diesem Fall "passend"?
An sich sollte jeder Anspruchsberechtigte seinen Betrag direkt überwiesen bekommen, aber: "Da nicht alle Menschen in unserem Land über ein Konto verfügen, wird es jedenfalls auch Alternativen zur Überweisung brauchen." Aktuell arbeite ein Projektteam daran, "welche Form, für welche Person am besten und am praktikabelsten" sei.
"Klar ist für uns: Die Menschen sollen den Klimabonus möglichst einfach bekommen. Deshalb wird es auch kein Antragsverfahren geben", verlautet aus dem Ministerium.
Eine Auszahlung per Antrag wäre eine Notvariante gewesen, steht aber nicht mehr zur Debatte. Alle offenen Punkte, mitsamt dem generellen Modus der Auszahlung, will das Ministerium bis Juli über Verordnungen regeln.
Bis dahin müssen Fehlerquellen bei der Auszahlung minimiert werden. Etwa bei Kontodaten: Einem Konto, das regelmäßig Familienbeihilfe empfängt, kann das Ministerium nach Abgleich mit dem Melderegister wohl guten Gewissens den Bonus überweisen. Aber was, wenn ein Konto jahrelang nicht aktiv war? Ab wann sind Kontodaten vertrauenswürdig?
Bei Personen ohne Konto stellt sich grundsätzlich die Frage: Wie kommen sie an ihr Geld? Barüberweisungen oder Gutscheine könnten eine Lösung sein.
Zudem sind auch Mindestsicherungsbezieher anspruchsberechtigt. Ihre Kontodaten liegen nicht beim Finanzamt, sondern bei den Ländern. Die Herausgabe dieser Daten ist noch nicht gesetzlich geregelt.
Der Klimabonus macht etwa die Hälfte des 2,4 Milliarden schweren Klimabudgets aus. Die Neos orten einen "Etikettenschwindel": Das Budget steige zwischen 2010 und 2025 um 35 Prozent und liege damit nur knapp über der Inflation, wenn man den Klimabonus abziehe.
"Die Ministerin täuscht die Bürgerinnen und Bürger, indem sie eine Maßnahme, die nichts zur Erreichung der Klimaziele beitragen wird, in ihr Budget reinrechnet. Gleichzeitig feiert sie sich für ein angebliches Rekordbudget", kritisiert Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker im KURIER. Das Budget sei ohne Klimabonus nur von 2019 bis 2022 von 280 Millionen auf 1,15 Milliarden gestiegen, widerspricht das Ministerium.
Die große Differenz bei den Berechnungen lässt sich laut Ministerium wie folgt erklären: 2010 waren noch andere Kostenpunkte, allen voran die Siedlungswasserwirtschaft, Teil des Klimabudgets, die rund 400 der damals 700 Millionen Euro ausgemacht habe, bei der letzten Reform aber ausgegliedert wurde.
Warum der Klimabonus bei Gewessler gelandet ist
Offen ist jedenfalls, was der bürokratische Aufwand, der sich durch den Klimabonus ergibt, kosten wird. Dass nicht nur Erwerbstätige den Klimabonus erhalten, war Wunsch der Grünen. Die Bevorzugung ländlicher Regionen bei der Höhe des Bonus reklamierten die Türkisen hinein. Deshalb braucht es eine neue Datenbank, nur die Kontodaten des Finanzamts reichen für die Auszahlung nicht. Die Neos fänden das Instrument beim Finanzminister besser aufgehoben: Er hätte bestehende Strukturen für den Aufbau des Systems nutzen können.
Im Finanzministerium hielt sich jedenfalls die Traurigkeit in Grenzen, als der Klimabonus bei Gewessler landete. Man habe bei den Corona-Hilfen gemerkt, wie schwierig es sei, Systeme in ähnlicher Größenordnung aufzusetzen, merkte Gernot Blümel, damals noch in der Rolle des Finanzministers, vor Journalisten mit leichtem Schmunzeln an.
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