Diese Änderungen kommen 2022 auf Autofahrer zu

Symbolbild
Parkpickerl in ganz Wien und Klimabonus: Im neuen Jahr gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr.

2022 bringt wieder gesetzliche Änderungen für Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen mit sich. Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: 

Kurzparkzone und Parkpickerl in ganz Wien

Mit 1. März 2022 werden in jedem Wiener Bezirk flächendeckende und einheitliche Kurzparkzonen eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in Wien nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in einigen wenig besiedelten Gewerbe- oder Industriegebieten.

Das Parkpickerl kostet künftig für jede Wienerin und jeden Wiener zehn Euro pro Monat und kann bereits jetzt online beantragt werden. In den Magistratischen Bezirksämtern ist dies ab 10. Jänner 2022 möglich.

Ökosoziale Steuerreform und Klimabonus

Ab 1. Juli sollen fossile Brennstoffe mit 30 Euro pro Tonne CO2 besteuert werden. Für Benzin und Diesel ergeben sich somit Mehrkosten von ungefähr sieben beziehungsweise acht Cent pro Liter.

Die Mehrbelastung soll teilweise durch den Klimabonus in Höhe von bis zu 200 Euro pro Jahr abgefedert werden. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt vom Hauptwohnsitz ab und beträgt zum Beispiel in Wien 100 Euro, in vielen Landgemeinden 200 Euro.

E-Autos dürfen schwerer sein

Ab 1. März 2022 dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm statt 3.500 Kilogramm fahren. Allerdings darf das zusätzliche Gewicht ausschließlich auf das Antriebssystem, wie beispielsweise die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit den selben Abmessungen ohne alternativen Antrieb. Achtung: Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.

Förderung für den Elektroauto-Kauf

Beim Kauf von E-Fahrzeugen werden Privatpersonen auch weiterhin mit Förderungen unterstützt. So erhält man bei Erwerb eines E-Autos 5.000 Euro, Anschaffungen von Plug-in-Hybriden (mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern) werden mit 2.500 Euro gefördert. Auch für private E-Ladeinfrastruktur gibt es Vergünstigungen: Pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel gibt es 600 Euro an Förderung. Weitere Informationen dazu, unter anderem auch zur Antragsstellung, findet man unter: www.umweltfoerderung.at

NoVA (Normverbrauchsabgabe): Grenzwert sinkt

Ab 1.1.2022 wird bei der Erstzulassung von Fahrzeugen der Klasse M1 der CO2-Wert um 5 von 112 Gramm CO2 pro Kilometer auf 107 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert. Mit Jahresbeginn 2022 wird dann folgende Berechnungsformel herangezogen: (CO2-Ausstoß – 107) : 5 = Steuersatz in Prozent.

Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt von 200 auf 185 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag wiederum wird um zehn Euro erhöht, künftig sind daher 60 Euro statt wie bisher 50 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um zehn Prozentpunkte von 50 Prozent auf 60 Prozent.

Am 30. April endet zudem die Übergangsfirst der "NoVA alt".

Motorbezogene Versicherungssteuer: Senkung der Abzugswerte zur Berechnung

Ab 1.1.2022 wird bei Erstzulassungen von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen der CO2-Wert um 3 Gramm CO2 pro Kilometer (von 112 auf 109) und der KW-Wert um 1 KW (64 auf 63) reduziert.

Auch bei der Sachbezugsregelung kommt es kommendes Jahr zu Änderungen: Ab 1. Jänner fällt für alle Fahrzeuge nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich), die nicht mehr als 135 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug zwei Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Erleichterung für die Errichtung einer E-Ladestation

Bisher musste die gesamte Eigentümergemeinschaft der Errichtung einer E-Ladestation für Langsamladen (bis max. 3,7 kW) in Mehrparteienhäusern, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, zustimmen. Diese Hürde wurde nun erleichtert: Ab 1. Jänner 2022 müssen vorab keine Genehmigungen von allen Eigentümern eingeholt werden, sondern es reicht die schriftliche Ankündigung vor der Errichtung. Wer innerhalb einer zweimonatigen Frist keinen Einspruch erhebt, gibt demnach seine Zustimmung zur Errichtung der Ladestation. 

Autobahnvignette 2022

Die Vignette für das Jahr 2022 wird im Vergleich zum Vorjahres-Modell um 1,5 Prozent teurer. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw 93,80 Euro. Für Motorräder beziehungsweise einspurige Kfz belaufen sich die Jahreskosten auf 37,20 Euro. Anbei die Tarife im Überblick:

Neue Tarife 2022 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
10-Tages-Vignette: EUR 9,60
2-Monats-Vignette: EUR 28,20
Jahresvignette: EUR 93,80

Neue Tarife 2022 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette: EUR 5,60
2-Monats-Vignette: EUR 14,10
Jahresvignette: EUR 37,20

Kommentare