Alle Details: Das ist die Bildungsreform

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Harald Mahrer (ÖVP) erfreut.
Was ist neu, was wird anders: KURIER hat alle Details zur Bildungsreform von Kindergarten bis Gesamtschule.

Gabriele Heinisch-Hosek und Harald Mahrer haben am Dienstag die Bildungsreform präsentiert. Diese soll aus sechs Kapitel bestehen:

  1. Elementarpädagogikpaket – Kindergarten als Bildungseinrichtung stärken
  2. Schuleingangsphase- und Volksschulpaket, sprachliche Förderung
  3. Autonomiepaket
  4. Modell-Region-Paket, Schule der 6 – 14-Jährigen
  5. Schulorganisations-Paket, Bildungsdirektion
  6. Bildungsinnovationspaket

Bildungskompass für jedes Kind

Analog zum Best-Practice Mutter-Kind-Pass kommt für jedes Kind ab 3,5 Jahren eine verpflichtende Potentialanalyse (Sprach- und Entwicklungsscreenings). So soll über die gesamte Schulzeit eine durchgehende Sprachstands- und Entwicklungsdokumentation ermöglicht werden.

Zweites Kindergartenjahr nur für Migranten Pflicht

Kann das Kind auseichend Deutsch, können die Eltern aus der Pflicht hinausoptieren. So soll gewährleistet werden, dass Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache rechtzeitig gefördert werden.

Übergang Kindergarten/Volksschule wird verbessert

Was bisher nicht möglich war - dass die Kindergärten die Dokumentation über das Kind an die Volksschulen weitergeben - soll jetzt automatisch erfolgen.

Gesamtschule

Die Gesamtschule im ganzen Gebiet eines Bundeslandes, wie das Wien und Vorarlberg wollen, kommt vorerst sicher nicht. "Die Gesamtzahl der Standorte in den Modell-Regionen darf in keinem Bundesland 15 Prozent aller Standorte der jeweiligen Schulart sowie 15 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulart überschreiten. Bestehende Standorte sind nicht einzurechnen", heißt es im Reformpapier.

Ein Ausbau der Gesamtschule ist das aber schon. In Wien könnte das heißen, dass zu den bestehenden acht Standorten weitere zwölf dazu kommen können. Das Thema war bis zum Schluss heftig umstritten.

Die Gesamtschule soll zudem wissenschaftlich begeitet werden. Im Jahr 2025 soll das Projekt erstmals evaluiert werden.

Nicht alle Lehrer beim Bund

Die ominösen Bildungsdirektionen kommen. So sollen rund 400 Posten (Präsidenten und Stv. der Landesschulräte, Gremien) abgeschafft werden (was nur eine geringe finazielle Entlastung ausmachen wird).

Festgehalten wird, dass die oberste Schulbehörde der Bundesminister, die Bundesministerin ist.

Für jedes Bundesland wird eine Bildungsdirektion als gemeinsame Bund-Länderbehörde eingerichtet. Durch Landesgesetz kann vorgesehen werden, dass der LH oder das zuständige Mitglied der Landesregierung die Rolle des Präsidenten der Behörde innehat.

Wörtlich heißt es im Reformpapier: "An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor, die Bildungsdirektorin als Bundesbedienstete, Bundesbediensteter, die, der auf Vorschlag des Landeshauptmannes oder Landeshauptfrau von dem zuständigen Bundesminister, der Bundesministerin ernannt wird. Der Bildungsdirektor, die Bildungsdirektorin übt die Dienst- und Fachaufsicht aller Bediensteten der Bildungsdirektion aus. Er, sie wird auf fünf Jahre bestellt."

AUTONOMIE

Die Regelung zur Autonomie geht weiter als erhofft, und beinhaltet mehr pädagogische, finanzielle und personelle Spielräume für die Schulen.

Der Direktor ist ein Manager, und wir auf fünf Jahre bestellt, ohne automatische Verlängerung. Er kann auch mehrere unterschiedliche Schulen betreuen.

Er kann sich sein Personal freier aussuchen, "im Einvernehmen mit der Schulbehörde", wobei der Schulleitung ein Vetorecht bei Neuanstellungen zusteht.

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