Corona-Regeln im Überblick: Was ab Montag gilt

Corona-Regeln im Überblick: Was ab Montag gilt
Am 8. Februar wagt Österreich trotz hoher Infektionszahlen und niedriger Impfrate erste Öffnungsschritte.

Am Montag war Tag der Entscheidung. Wieder einmal. Und es kam, wie es sich zuvor schon vielfach herumgesprochen hatte: Nach Beratungen mit Landeshauptleuten, Expertinnen und Opposition beschloss die Regierung, dass 44 Tage harter Lockdown genug seien. Immerhin ist das Land seit 26. Dezember im Dornröschenschlaf. Am Donnerstag wurde die dazugehörige Verordnung vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen.

Gleichzeitig werden mit den Lockerungen aber Verschärfungen verordnet – etwa bei der Einreise nach Österreich oder in den Supermärkten, die Corona-Mutationen machen es notwendig. Wo wird am Montag also gelockert und wo nachgeschärft? Welche Regeln gelten im Handel, in der Schule und bei privaten Treffen? Der KURIER gibt einen Überblick, was ab 8. Februar zu beachten ist.

Gastronomie, Tourismus und Theater müssen übrigens noch weiter warten. Mitte Februar soll entschieden werden, ob Öffnungen ab März möglich sind. Angesichts der nach wie vor hohen Infektions- und niedrigen Impfzahlen könnte die Bundesregierung die Lockerungen aber auch wieder zurücknehmen. 

Handel

Vom Möbelhaus bis zum Bekleidungsgeschäft: Am Montag sperrt der gesamte Handel in Österreich wieder auf. Neu ist, dass sich nun weniger Menschen gleichzeitig in den Geschäften aufhalten dürfen. Es gilt eine 20-Quadratmeter-Regel pro Kundin und Kunde. Man wird sich also das ein oder andere Mal anstellen müssen. Die strenge Regelung wird ab 8. Februar auch auf die Supermärkte ausgeweitet, die bisher nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen mussten.

Was (außer Friseuren) am Montag noch aufmacht

Wen es ab Montag in die Einkaufszentren zieht, der sollte Folgendes beachten: Die 20-Quadratmeter-Regel gilt nur in den Geschäften, nicht in den allgemeinen Bereichen. Allerdings ist in Letzteren die Konsumation von Speisen und Getränken untersagt. Ebenso, sich dort länger aufzuhalten. Für alle Geschäfte gilt, dass maximal von 6 bis 19 Uhr geöffnet werden darf. Ebenso wie das Tragen von FFP2-Masken.      

Friseur, Kosmetik und Co.

Gute Nachricht für all jene, bei denen sich die Lockerl schon in den Nacken legen: Die Friseursalons öffnen wieder. Und nicht nur das. Alle körpernahen Dienstleister, wie Kosmetiker, Masseurinnen und selbst Tätowierer, sperren am Montag wieder auf. Ihre Dienste darf aber nur in Anspruch nehmen, wer einen negativen Corona-Test – nicht älter als 48 Stunden – vorgelegen kann. Es gelten allerdings nur PCR- und Antigen-Tests aus Teststraßen, Apotheken, Laboren und Arztpraxen – keine Heimtests. Ausgenommen sind jene, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren. Im Gegensatz zum Handel müssen nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stehen. Allerdings gilt auch hier die FFP2-Maskenpflicht. 

Private Treffen

Gelockert wird auch im privaten Bereich. In den vergangenen 44 Tagen durfte man nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Ab 8. Februar  dürfen sich wieder zwei Haushalte sehen. Allerdings, so die schlechte Nachricht für Großfamilien, dürfen nicht mehr als vier Erwachsene zusammenkommen, mit maximal sechs minderjährigen Kindern.  

Diese Regelung gilt aber nur tagsüber, genauer gesagt von 6 bis 20 Uhr. Nachts müssen nämlich weiterhin die Ausgangsbeschränkungen beachtet werden. Die Ausnahmen davon sind wie bisher: berufliche Zwecke, sportliche Betätigung und Spaziergänge, Hilfeleistung, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine. Bundeskanzler Sebastian Kurz appellierte dennoch, die Kontakte weiterhin so reduziert wie möglich zu halten.   

Corona-Regeln im Überblick: Was ab Montag gilt

Schule

Die Schülerinnen und Schüler des Landes dürfen wieder in die Klassenzimmer zurückkehren, wenn auch nicht alle gleichzeitig. Nur die Volksschulen starten am 8. Februar (Wien und NÖ) in den vollen Regelbetrieb. Für die Sekundarstufe I und II wird ein Schichtbetrieb eingeführt. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein „Nasenbohrer“-Selbsttest. Wird er verweigert,  muss das Kind im Distance Learning bleiben. Auch im Schulbereich gilt die FFP2-Maskenpflicht, allerdings nur für Schüler ab 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahren benötigen den herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz.

Schließlich gibt es auch Erfreuliches für die Fahrschulen. Fahraus- und -weiterbildungen sowie allgemeine Fahrprüfungen sind ab Montag wieder möglich. 

Strafen

Nachgeschärft wird bei den Strafen. Statt bisher 25 bzw. 50 Euro kostet ein Organmandat bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht oder das Abstandhalten (zwei Meter an öffentlichen Orten) ab Montag 90 Euro. So kann die Polizei auch bei Demos härter gegen Abstands- und Maskenverweigerer durchgreifen. Außerdem will die Exekutive in den Skigebieten schärfer kontrollieren.  

Zoos

Erleichtert wird auch die Gestaltung des Freizeitprogramms. Tierparks, Zoos und botanische Gärten öffnen am 8. Februar wieder ihre Pforten. Hier muss die FFP2-Maskenpflicht – auch im Freien – sowie die 20-Quadratmeter-Regel pro Kunde eingehalten werden. Zoos wie der Tiergarten Schönbrunn vergeben deshalb nur im Voraus gebuchte Online-Tickets inklusive festgelegter Eintrittszeit.  

Museen

Auch wenn Theater und Konzerthäuser noch geschlossen bleiben müssen, es gibt einen kleinen Trost für die Kunst- und Kultur-Liebhaber:  Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sperren wieder auf. Auch Bibliotheken, Büchereien und Archive sind ab Montag wieder offen. Auch hier gilt zu beachten: 20 Quadratmeter pro Besucher und FFP2-Maskenpflicht.    

Einreise und Pendler

Auch für Pendler und die Einreise nach Österreich ändert sich so Einiges. Allerdings erst mit 10. Februar, wenn die neue Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft tritt. Pendlerinnen müssen einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der „Pre Travel Clearance“ vorgeschrieben.

Einreisende benötigen ebenso einen negativen Test, außerdem bleibt es bei einer zehntägigen Quarantäne. Für berufliche Reisen braucht es einen Beleg wie die Bestätigung des Arbeitgebers. Davon ausgenommen sind nur dringende Reisen im familiären Kreis bzw. zur medizinischen Versorgung. Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert.  Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen. Aufgrund der Virus-Mutation dürfen Briten derzeit nicht nach Österreich einreisen. 

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