Corona: Maßnahmen gegen private Partys

Ab Freitag werden in Oberösterreich rechtliche Schritte gegen Feiern in Garagen und Stadeln gesetzt.

Halloween steht vor der Tür. Während sich üblicherweise an diesem Tag die meisten vor blutverschmierten Gesichtern und Horrorclowns fürchten, warnt die oberösterreichische Landesregierung vor etwas ganz anderem: Garagenpartys und Stadelfeste. Denn die Zahl der Corona-Infizierten steigt weiter an. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) rief deshalb am Mittwoch für Oberösterreich verschärfte Maßnahmen aus.

„Wenn die Infektionszahlen weiter so steigen, wird es kritisch in unseren Krankenhäusern“, warnt Stelzer in einer Videobotschaft die Bevölkerung. 4.773 Menschen sind in Oberösterreich aktuell (Stand Mittwoch) mit Covid-19 infiziert. Alleine von Dienstag auf Mittwoch gab es 901 Neuinfektionen – die meisten davon im privaten Bereich.

In Tirol und Salzburg gilt Verordnung bereits

Laut Stelzer gelte es, einen weiteren Lockdown zu verhindern, sich an die Regeln zu halten und „keine Schlupflöcher“ zu suchen. Ab Freitag sollen deshalb „rechtliche Schritte gegen unkontrollierte Partys“ gesetzt werden. Konkret betrifft diese Reglementierung Räumlichkeiten, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind, wie etwa Garagen, Stadeln oder Hütten.

Corona: Maßnahmen gegen private Partys

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

Dort sollen  in Innenräumen wie bei Veranstaltungen die Covid-19-Maßnahmenverordnungen gelten: Treffen sich mehr als sechs Personen, muss es fix zugewiesene Sitzplätze geben sowie eine Anmeldung der Veranstaltung bei der Behörde. In Wohnhäusern oder Wohnungen werde es „natürlich keine Kontrollen“ geben, verspricht das Land.

Bereits am Wochenende sorgten derartige Debatten über Eingriffe in die Privatsphäre für Aufsehen, sprach sich doch Steiermarks Landeshauptmann  Hermann Schützenhöfer (ÖVP) im KURIER-Interview im Stadtstudio „Pods & Bowls“ für Einschränkungen im privaten Bereich aus: „Ich will ja nicht ins Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können“, sagte er und regte einen „verfassungsrechtliche gangbaren Weg“ an. 

"Unverhältnismäßig"

Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) kann diesem Vorschlag nichts abgewinnen: „Die Polizei im Wohnzimmer brauchen wir nicht, das ginge zu weit und wäre unverhältnismäßig“, so der gelernte Polizist und Jurist.

Für das Land Tirol ist der oberösterreichische Weg hingegen nicht neu: Die Verordnung gibt es in Tirol seit Mitte Oktober. Darin heißt es wortwörtlich: „Als privater Wohnbereich im Sinn des § 10 Abs. 11 Z 1 COVID-19-Maßnahmenverordnung gelten nicht Gebäude, Teile von Gebäuden, sonstige bauliche Anlagen und Teile davon, die nicht unmittelbar für Wohnzwecke bestimmt sind, wie zum Wohnen ungeeignete Keller und Kellerräume, Garagen, Carports, Scheunen, Werkstätten, Stadel, Ställe und dergleichen.“

Für diese Bereiche greife somit die Verordnung des Bundes, wonach Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als sechs Personen untersagt sind. Laut Landesamtsdirektor Herbert Forster habe man damit vorgesorgt.

Und auch in Salzburg ist eine solche Regelung bereits in der Covid-19-Maßnahmenverordnung verankert: Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind verboten – und wiederum gelten Keller, Garagen, und dergleichen nicht als privater Wohnbereich.

Kommentare