Cobra-Affäre: Verfahren gegen "bekannte Person" eingeleitet
Das Hin und Her der Justiz in der sogenannten Cobra-Affäre ist zu Ende. Nachdem der Akt wie eine heiße Kartoffel zwischen vier Staatsanwaltschaften hin- und hergereicht wurde, hat die Anklagebehörde in Korneuburg am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen zumindest „eine namentlich bekannte Person“ eingeleitet, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Gudrun Bischof gegenüber dem KURIER.
Personenschützer der Kanzlerfamilie
Die Identität dieser Person gibt sie nicht preis. Dem Vernehmen nach ist es der Chef der Polizei-Sondereinheit, Bernhard Treibenreif. In der Affäre selbst geht es um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. Während gegen sie ein Disziplinarverfahren läuft, wurde im anonymen Schreiben eines Insiders zu dem Vorfall der Verdacht des Amtsmissbrauchs geäußert.
Die Anschuldigungen, wonach Zeiten in Dienstplänen nachträglich geändert worden sein sollen, beziehen sich unter anderem auf Treibenreif. Aber auch der Ehefrau des Kanzlers, Katharina Nehammer, werden in dem Brief Interventionen bezüglich des Vorfalles nachgesagt.
„Wir haben den Sachverhalt, so wie er uns vorliegt, geprüft und gegen eine namentlich bekannte Person ein Verfahren eingeleitet“, sagt Bischof. Alle beteiligten Personen sollen nun dazu befragt werden. Ob das Verfahren auch auf andere bekannte Personen ausgeweitet wird, wird sich erst weisen.
Befangenheit
Ursprünglich war die Prüfung eines Anfangsverdachts von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles und der Nähe der Staatsanwaltschaft zur Cobra-Zentrale in Wiener Neustadt sei das Ermittlungsverfahren wegen Befangenheit sofort an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet worden. Diese wiederum hatte den Fall an die Behörde in Korneuburg delegiert. Aber auch Korneuburg fühlte sich zunächst nicht zuständig und reichte den Akt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter.
Diese wollte das Verfahren nicht an sich ziehen. Nun ist wieder die Staatsanwaltschaft in Korneuburg am Zug.
Kommentare