Betrunkene Cobra-Beamte: WKStA will Akt nicht bearbeiten

Nur etwas mehr als eine Woche ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Korneuburg den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelte. Dabei geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen Cobra-Chef Treibenreif, der in einem anonymen Schreiben erhoben worden ist. Nun wurde dieser Akt, wie die WKStA dem KURIER bestätigte, wie eine heiße Kartoffel wieder an Korneuburg zurückgespielt. Dort soll nun entschieden werden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder nicht.
In der Cobra-Affäre selbst geht es um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben.
Die Prüfung eines Anfangsverdachts auf Amtsmissbrauch war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles und der Nähe der Staatsanwaltschaft zur Cobra-Zentrale in Wiener Neustadt sei das Ermittlungsverfahren sofort an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet worden. Diese wiederum hatte den Fall an die Behörde in Korneuburg delegiert.
Doch nun will auch die WKStA den Akt nicht an sich ziehen. Begründen will man diesen Schritt nicht, weil man dadurch Akteninhalte preisgeben würde, so WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl. Nun ist wieder die Staatsanwaltschaft in Korneuburg am Zug; die Preisfrage ist, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht besteht, um personenbezogene Ermittlungen einzuleiten.
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