Streng geheim
Denn: Werden Aktenteile en bloc von der Akteneinsicht ausgenommen, wissen Verteidiger, dass Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen durch die Anklagebehörde bevorstehen. So soll es auch in diesem Fall gewesen sein.
Kein belastbares Ergebnis hingegen gibt es bisher auf die Frage, ob die Razzien im Bundeskanzleramt, in der ÖVP-Zentrale und in der Österreich-Redaktion vorab verraten wurden, wie manche Medien spekulieren. Laut KURIER-Informationen hatte die WKStA höchste Geheimhaltung angeordnet. So wurden die beiden Leiter des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) erst etwa 40 Stunden vor der Razzia darüber informiert, dass eine solche durchgeführt werden soll. Zugleich wurden schwerste rechtlicher Schritte angedroht, falls Details vorab nach außen dringen sollten.
Rund 20 Stunden vor der Hausdurchsuchung wurde eine Peilung etwa von Handydaten der Beschuldigten durchgeführt, um zu überprüfen, ob bzw. wo die Betroffenen anwesend sind.
Am Tag der Razzia wurden Beamte des BAK und des Landeskriminalamts Wien herangezogen, diese sollen aber erst sehr kurzfristig von den Zieladressen erfahren haben. Nicht einmal der zuständige Sektionschef im Innenministerium wusste darüber Bescheid. Das zuletzt in derartigen Zusammenhängen immer wieder beschuldigte Bundeskriminalamt war in keine Ermittlungen in der Causa involviert.
Unklare Lage
Indes wurde Meinungsforscherin Sabine Beinschab am vergangenen Dienstag festgenommen, die die geschönten Umfragen zum Teil fabriziert haben und dafür vom Finanzministerium bezahlt worden sein soll. Sie soll aber nicht, wie kolportiert, Daten auf einer Festplatte, sondern angeblich WhatsApp-Nachrichten am Handy gelöscht haben – am Tag vor der Razzia. Justiz-Insider waren eigentlich der Ansicht, dass mit der Festnahme Druck auf Beinschab ausgeübt und sie zu einer Aussage bewegt werden sollte. Sie soll aber bis Dienstagmitternacht nicht einvernommen worden sein, weil sie angeblich vorerst eine Aussage ablehnte. Ob sie am Mittwoch befragt wurde, war bis Redaktionsschluss unklar. Ihre Verteidigerin war für den KURIER nicht zu erreichen. Dem Vernehmen nach bestreitet Beinschab die Vorwürfe.
Unklar ist auch, wie das Löschen von Nachrichten strafrechtlich ausgelegt werden kann. Ein weiterer Top-Anwalt sagt zum KURIER: „Reicht es für den Vorwurf einer Verdunkelungsgefahr, wenn ich immer wieder mein Handy lösche?“
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