Causa ÖVP: Kronzeugenstatus war für Schmid bisher kein Thema

Thomas Schmid
In der ÖVP-Korruptionsaffäre rund um frisierte Meinungsumfragen und mit Steuergeld finanzierte Studien brodelt die Gerüchteküche. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass sich ein Beschuldigter der Justiz als Kronzeuge angedient haben könnte. Das erste Augenmerk fällt dabei auf die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, eine Schlüsselfigur in der Causa. „Es kann aus meiner Sicht nur die Beinschab sein“, sagt ein renommierter Strafverteidiger zum KURIER. „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Rieseninteresse verschiedenste Dinge mit Hilfe von Beinschab in Erfahrung zu bringen, die Beinschab selbst ist kein Target.“ Sie sei das schwächste Glied in der Kette der Beschuldigten. Sie war vergangenen Dienstag zwar festgenommen worden, aber es wurde über sie keine U-Haft verhängt. Sie ist wieder auf freiem Fuß.
Das spricht dafür, dass sie den Ermittlern Rede und Antwort stand. Auffällig dabei ist, dass ihre Verteidigerin, seit vergangener Woche telefonisch nicht zu erreichen ist. Wer die Kanzlei telefonisch kontaktiert, muss sich seit Tagen mit einem Tonband begnügen.
Neue Sachverhalte
Um den Status eines „echten“ Kronzeugen zu erlangen, muss ein bereits Beschuldigter neue Sachverhalte offenlegen, die den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt sind. Das bedeutet auch, dass der Kronzeuge nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere belastet.
„Der Kronzeuge hilft bei den Ermittlungen und erhält dafür keine Anklage, sondern eine Diversion“, sagt der Strafrechtsexperte Georg Krakow zum KURIER. „Als Kronzeuge muss ich alles sagen, was ich weiß. Ich darf nichts zurückhalten. Wenn man etwas zurückhält oder falsche Angaben macht, kann man den Kronzeugenstatus auch wieder verlieren.“ Es reiche nicht aus, wenn der Kronzeuge „ein umfassendes Geständnis seines eigenen Tatbeitrages ablegt“.
Es gibt aber auch eine „kleine Kronzeugenregelung“, dabei geht es um eine außerordentliche Strafminderung, weil man mit den Behörden kooperiert. „Die Strafobergrenze wird halbiert und die Strafuntergrenze entfällt“, sagt Krakow.
Einfluss nehmen
Auch Thomas Schmid, dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, wird nachgesagt, einen Kronzeugenstatus anpeilen zu wollen. „Das Gerücht hält sich hartnäckig, es stimmt aber nicht“, sagt ein mit dem Fall vertrauter Anwalt zum KURIER. „Das war nie ein Thema.“ Schmid sei gerade dabei, sich beruflich neu zu orientieren. Diese Neuorientierung dürfte aber im Ausland stattfinden.
Kein Wunschkonzert?
Indes hat der frühere ÖVP-Spitzenpolitiker Franz Fischler, Präsident des Kuratoriums des Instituts für Höhere Studien (IHS), am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal gesagt, dass Thomas Schmid 2015/16 Einfluss auf die Wahl des IHS-Chefs nehmen wollte. ÖVP-Wunschkandidat war damals Gottfried Haber, der heutige Vize-Gouverneur der Nationalbank. Das Rennen machte der heutige Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).
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