Inseratenaffäre: Meinungsforscherin Beinschab enthaftet
Die im Zusammenhang mit der Inseraten-Korruptionsaffäre festgenommene Meinungsforscherin Sabine Beinschab ist enthaftet worden. Wie die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag mitteilte, wurde kein Antrag auf U-Haft gestellt. Das bestätigt WKStA-Oberstaatsanwalt Rene Ruprecht dem KURIER.
"Wir haben keine U-Haft beantragt, weil die Voraussetzungen, die wir vor ein paar Tagen für die Festnahme angenommen haben, nicht mehr vorliegen", sagt Ruprecht zum KURIER. Es liege keine Verdunkelungsgefahr mehr vor. Das lässt den Schluss zu, dass Beinschab umfangreich ausgesagt hat und sich auch entsprechend erklären konnte.
Auf die Frage der APA, ob es seit der Festnahme grundsätzlich weitere Ermittlungsschritte von der WKStA gegeben habe, meinte der Sprecher, dass in diesem Ermittlungsstadium die Ermittlungen nicht still stünden, "weitere Zwangsmaßnahmen jedoch nicht gesetzt wurden".
Festnahme am Dienstag
Beinschab wurde am Dienstag an ihrer Privatadresse festgenommen, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte. Demnach sollen kurz vor den Hausdurchsuchungen, die vergangene Woche stattgefunden haben, Festplatten gelöscht worden sein - der Verdacht der Verdunkelungsgefahr stand im Raum. Im Anschluss soll sie - offiziell nicht bestätigten - Informationen der APA zufolge im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein.
Sabine Beinschab ist Gründerin des Marktforschungsinstituts "Research Affairs". Ihr Name tauchte in Zusammenhang mit der mutmaßlichen Inseraten- und Korruptionsaffäre der ÖVP auf.
Der jungen Meinungsforscherin, ehemals Assistentin der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin und beruflich mit ihr verflochten, wird vorgeworfen, für die ÖVP Umfragen frisiert zu haben, die dann in der Tageszeitung Österreich Platz gefunden haben sollen. Zudem soll sie dem Finanzministerium Scheinrechnungen ausgestellt haben, die dort wiederum einer "Betrugsbekämpfungsstudie" zugeordnet und beglichen worden sein sollen. Den Meinungsforscherinnen werden Untreue und Bestechung vorgehalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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