WKStA kommentiert Beinschab-Festnahme nicht

Die WKStA hält sich mit Details zurück
Wegen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und um Ermittlungsschritte nicht zu beeinträchtigen.

Nach der Festnahme der Meinungsforscherin Sabine Beinschab im Zusammenhang mit der Inseraten-Korruptionsaffäre rund um die ÖVP und Ex-Kanzler Sebastian Kurz hält sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter bedeckt. Ein Behördensprecher wollte am Mittwoch weder die Festnahme kommentieren noch die Frage beantworten, ob die WKStA U-Haft für Beinschab beantragen wird.

Die Zurückhaltung begründete der Sprecher damit, dass Ermittlungsschritte nicht beeinträchtigt werden dürften. Außerdem gelte es, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Beinschab war am Dienstagmorgen an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte. Im Anschluss soll sie - offiziell nicht bestätigten - Informationen der APA zufolge im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein.

Grundsätzlich kann eine tatverdächtige Person bis zu 48 Stunden zwangsweise angehalten werden. Vor Ablauf dieser Frist muss - geht die Strafverfolgungsbehörde davon aus, dass dies erforderlich ist - die bzw. der Betroffene dem zuständigen Gericht übergeben und von einem Richter vernommen werden, der dann über einen U-Haft-Antrag zu entscheiden hat. Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob allenfalls gelindere Mittel angeordnet werden können. U-Haft darf nur bei dringendem Tatverdacht verhängt werden, sie ist zunächst auf 14 Tage begrenzt. Liegt nur der Haftgrund Verdunkelungsgefahr vor, ist die U-Haft ex lege auf maximal zwei Monate begrenzt. Im konkreten Fall müsste die WKStA bis Donnerstagfrüh beim Wiener Landesgericht für Strafsachen einen U-Haft-Antrag einbringen, falls sie eine weitere Inhaftierung Beinschabs für unumgänglich hält.

Kommentare