"Sämtliche im Bundesministerium für Finanzen befindliche E-Mails, bezugshabende ELAKs (Elektronischer Akt), sonstige Daten und physische Datenträger (und jeweils diesbezügliche Backups und Sicherungskopien), sowie sonstige Unterlagen und Beweisgegenstände, aus denen sich Informationen zum Spendenangebot und Terminersuchen des Mag. Neumann am 12. Juli 2017, zur aufgrund dieses Angebots mit Sebastian Kurz und anderen Personen geführten Kommunikation, zu möglichen Zahlungsflüssen von Mag. Neumann bzw. der Novomatic AG oder einer zum Konzern gehörenden Tochter an Sebastian Kurz, die ÖVP oder diesen nahestehende Dritte sowie zu allen in diesem Zusammenhang stehenden Umsetzungsmaßnahmen, nämlich jegliche durch Mitarbeiter des BMF inklusive Kabinettsmitarbeiter in der Steuerangelegenheit Novomatic AG gesetzte Handlung ergeben (...)“
Hier interessiert sich die WKStA vor allem für die Korrespondenz von und an den Ex-Kabinettschef Thomas Schmid und andere Beamte im Finanzministerium. Außerdem sucht die WKStA nach einer Kommunikation auf Beamtenebene zwischen Österreich und den italienischen Finanzbeamten.
Gesucht werden auch Unterlagen und Daten in Bezug auf allfällige Auswirkungen der italienischen Prüfungshandlungen- und Ergebnisse auf die Novomatic.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft, ob der Glücksspielkonzern Novomatic der ÖVP 2017 Geld im Abtausch für die Unterstützung bei einem Steuerproblem in Italien geboten hat. Für Debatten sorgte zuletzt ein Kalendereintrag bei Novomatic-Gründer Johann Graf über ein Treffen mit "Kurz" in dieser Zeit. Dazu hat die frühere Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Grafs Schwiegertochter bestätigte darin, dass sie selbst und nicht der heutige Kanzler Kurz sich am 25. Juli 2017 mit dem Glücksspiel-Milliardär getroffen habe.
Zwangsmaßnahme
Eine Sicherstellung ist zwar formell gesehen keine Hausdurchsuchung, aber ein ähnliches Zwangsmittel der Staatsanwaltschaft. Hier suchen die Ermittler nicht selbst nach eMails, Akten & Co. im Ministerium, sondern sie fordern bestimmte Akten vom Finanzministerium an, das diese dann liefern muss. Ein weiterer Unterschied zur Hausdurchsuchung ist auch, dass es keine richterliche Genehmigung braucht. Die Entscheidung wird von der Staatsanwaltschaft gefällt. Der übliche Weg wäre eigentlich, dass die WKStA um Amtshilfe ansucht. Diesen Weg wollte die WKStA offenbar nicht gehen.
Ganz klar geht aus der Anordnung hervor, dass die WKStA noch immer nach einer Intervention von Sebastian Kurz in Italien sucht. Wenn aber keine Spende von Novomatic an die ÖVP oder ÖVP-Vereine geflossen ist, dann wäre diese Intervention, sofern sie überhaupt passiert ist, strafrechtlich nicht relevant. Der Grund: Wünsche und Beschwerden werden von Wirtschaftstreibenden immer wieder an Politiker herangetragen - gerade Arbeits- und Staatsbesuche dienen dazu, für österreichische Firmen bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen in anderen Ländern zu schaffen.
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