Am 7. Oktober soll nun in ihrer Mietwohnung eine Exekution durchgeführt werden. Sämtliches Mobiliar wie "Bilder, Sessel, Kasterl, Spiegel, Sitzbank, Stehlampe, Teppiche, Fernsehgeräte, Laptop, Regale, Piano und Fauteuil“ soll gepfändet werden, steht im Exekutionsantrag, der dem KURIER vorliegt. Insgesamt sollen die Außenstände laut KURIER-Informationen rund 100.000 Euro ohne Zinsen und Exekutionskosten ausmachen.
Kappel selbst dementiert dieses Verfahren gar nicht, gibt aber gegenüber dem KURIER an, dass die finanziellen Turbulenzen bis zum Wochenende geklärt sein sollten. "Ich war Bürgin für einen Kredit, der vom Kreditnehmer nicht zurückbezahlt werden konnte. Bis Ende der Woche wird der offene Betrag überwiesen, sodass die Exekution eingestellt werden kann“, sagt Kappel. Die anderen Schulden, meint Kappel, seien für die Exekution nicht relevant.
Es gibt noch weitere große Baustelle im Leben der Barbara Kappel, die mittlerweile aus der FPÖ ausgetreten ist. Sie hat auch Probleme mit dem Gesetz. Auch dabei geht es um Geld – besser gesagt um dubiose Geldflüsse. Ende 2019, als die Spesenaffäre gegen Strache für Schlagzeilen sorgte, berichtete Kappel der Staatsanwaltschaft, dass sie vom bulgarischen Unternehmer S. in drei Tranchen jeweils in einem Kuvert zumindest 55.000 Euro übernommen habe. Verlangt haben soll das Geld der damalige Parteichef Strache, damit Kappel einen besseren Listenplatz für die EU-Wahl bekomme.
In einer Vernehmung am 18. Dezember 2019 gab die ehemalige Blaue an, dass sie 2018 dem verstorbenen FPÖ-Abgeordneten Andreas Karlsböck ein Kuvert gegeben habe mit dem Ersuchen, es an Strache weiterzuleiten. Strache und auch der FPÖ-Klub bestreiten allerdings, Geld erhalten zu haben. Auch die Auswertung der sichergestellten Handys bei Strache und Johann Gudenus ergab keinerlei Hinweis darauf, dass Kappel oder Karlsböck Termine für eine Geldübergabe vereinbart hätten. So kam Kappel selbst ins Visier der Justiz. Auch wegen Falschaussage, die sie bei ihrer ersten Aussage am 23. Oktober 2019 tätigte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gestern startete der Prozess gegen den Tiroler Ex-EU-ÖVP-Abgeordneten Richard Seeber. Der 59-jährige Seeber soll zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen eines externen Beraters vorgelegt haben, der ihn bei seiner Arbeit unterstützt haben soll. Es soll aber keine Leistungen gegeben haben. Seeber steht wegen schweren Betrugs vor Gericht.
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