Arbeitsminister Kocher: Keine 2-G-Regel am Arbeitsplatz

Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit würde mit 700 Millionen Euro „so viel Geld, wie noch nie zuvor“ bereitgestellt.

Vom Arbeitsmarkt gab es zuletzt positive Nachrichten (der KURIER berichtete). Sorgen macht Experten allerdings die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit. Diese ist etwa ein Drittel höher als vor der Corona-Pandemie. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die seit mindestens einem Jahr einen neuen Job suchen.

In einem Interview mit der ZIB 2 erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), dass 700 Millionen Euro bereitgestellt wurden, um gegenzusteuern. Das sei „so viel Geld, wie noch nie zuvor“.

Dazu, ob es auch am Arbeitsplatz weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geben wird, wollte sich Kocher nicht festlegen. Das hänge „ganz von der medizinischen Entwicklung ab“. Dass ab der Einführung der Impfpflicht eine allgemeine 2-G-Regelung am Arbeitsplatz gilt, hält Kocher nicht für umsetzbar. Denn dadurch würden alle Ungeimpften sowohl den Arbeitsplatz, als auch die Unterstützungsleistungen verlieren – weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Kürzungen nicht ausgeschlossen

Außerdem will Kocher (ÖVP) heuer eine Neuregelung des Arbeitslosengeldes vorstellen. Angedacht ist dabei ein degressives Modell, also, dass das Arbeitslosengeld mit der Dauer des Bezugs sinkt. Arbeitnehmervertreter sind skeptisch und warnen vor einem Anstieg der Armut. Derzeit beträgt das Arbeitslosengeld in Österreich 55 Prozent des letzten Netto-Gehalts.

Details zum geplanten Modell verriet Kocher nicht, derzeit werde ein Gesamtpaket erarbeitet. Dabei gehe es nicht nur um die Höhe der Bezüge, sondern beispielsweise auch um Förderungen. Kocher erklärte, er „gehe davon aus“, dass ein großer Teil der Menschen nach der Reform „besser dasteht“. Dass manche Menschen auch schlechter dran sein werden, könne er aber nicht ausschließen. Das Arbeitslosengeld werde jedenfalls „nicht weit unter“ 55 Prozent fallen.

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