Anti-Korruptionsvolksbegehren: „Die ÖVP spielt Catenaccio“
Die Initiatoren des Anti-Korruptionsvolksbegehrens, das vor fünf Jahren vorgestellt und vor vier Jahren durchgeführt wurde, haben am Mittwoch Bilanz gezogen. Die Kurzfassung: Sie sind nicht glücklich.
Von den 72 Forderungen, die damals immerhin 307.926 Menschen in ganz Österreich mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, wurden nur fünf umgesetzt. Nimmt man hinzu, was die frühere und die jetzige Regierung zumindest teilweise aufgegriffen heben, dann beträgt die Umsetzungsrate 18,96 Prozent.
Was gelungen ist
So wurde das Amtsgeheimnis abgeschafft und die Informationsfreiheit eingeführt. Umgesetzt wurden die Whistleblower-Richtlinie und die Geldwäsche-Richtlinie der EU. Als Folge der Ibiza-Affäre wurde der Mandatskauf strafbar gemacht (mehr dazu hier).
Jener Paragraf, der es Staatsanwaltschaften erlaubt hat, von einem Ermittlungsverfahren abzusehen, ohne es begründen zu müssen, wurde abgeschafft. Und Höchstgerichte wie der Verfassungsgerichtshof dürfen weiter geheim halten, welcher Richter wie abgestimmt hat.
Für die Umsetzung der Richtlinie gegen SLAPP (das sind Klagen mit dem Zweck, Journalisten oder Stimmen aus der Zivilbevölkerung einzuschüchtern und mundtot zu machen) gibt es bereits einen Entwurf, der demnächst in Begutachtung gehen sollte, sagt Daniela Kraus, Generalsekretärin des Presseclub Concordia.
Was noch fehlt
Zum Projekt Bundesstaatsanwaltschaft gab es bereits 2025 einen Ministerratsvortrag, in dem sich ÖVP, SPÖ und Neos auf die Grundzüge geeinigt haben.
Die Verhandlungspositionen, die aktuell kolportiert werden, entsprechen aber nicht dem, was eine Arbeitsgruppe aus Experten - damals noch in Zuständigkeit von Justizministerin Alma Zadić - erarbeitet wurde, sagt Michael Ikrath, ehemaliger ÖVP-Justizsprecher. Im Gegenteil: Sie würden dem Ziel, eine wirklich unabhängige Weisungsspitze zu schaffen, die von der Politik entkoppelt Entscheidungen über Strafverfahren trifft, sogar widersprechen.
Etwa, dass das Parlament die Bundesstaatsanwälte wählen soll und das Parlament auch Kontrolle ausübt. "Damit ist die Tür für politische Einflussnahme offen."
"Goalgetterin auswechseln"
Eine Einigung der Regierung ist aber ohnehin nicht in Sicht. Um die Rollen in den Verhandlungen zu schildern, wechselt Ikrath in die Fußballsprache: Die ÖVP, sagt der Ex-ÖVP-Politiker, spiele ein Catenaccio: Sie riegelt den eigenen Strafraum ab und zerstört das Spiel des Gegners, während sie nur darauf wartet, durch einen schnellen Konter selbst ein Tor zu schießen.
Die SPÖ mit Justizministerin Anna Sporrer, die eigentlich "Goalgetterin" sein sollte, laufe irgendwo im Mittelfeld herum - mal links, mal rechts, mal nach vorne, mal nach hinten.
Die Neos hätten, so Ikrath, noch den meisten Zug zum Tor, verheddern sich mit dem Ball aber in den Beinen anderer.
In der Fußballsprache bleibend geht Ikrath im KURIER-Gespräch dann sogar noch weiter: "Wenn die Goalgetterin nicht in der Lage ist, ein Tor zu schießen, dann gehört sie ausgewechselt."
Vertrauen in die Justiz geschwächt
Hart mit der Justizministerin ins Gericht geht auch Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler: Er sieht das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz in Gefahr.
Einleitend zitiert er Elena Haslinger, Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung, die kürzlich sagte: "Alles, was dazu führt, dass die von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen nicht oder nicht so vollzogen werden, wie man sich das vorstellt, schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz."
Konkret nennt Fiedler die Ausweitung der Fußfessel auf zwei Jahre - was bedeutet, dass Menschen, die zu vier Jahren Haft verurteilt wurden, die Mindesthaftzeit bis zur bedingten Entlassung zu Hause abbüßen dürfen. Siehe Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (mehr dazu). Manche seien nicht einmal einen Tag im Gefängnis.
Oder auch den Plan Sporrers, 500 Häftlinge auf einen Schlag zu entlassen. Der Grund empört Fiedler: "Weil man nicht mehr die nötigen Maßnahmen im Vollzug vornehmen kann, weil totale Überlastung herrscht."
Das Problem sei seit Jahrzehnten bekannt, die Politik habe es verabsäumt, gegenzusteuern. Die Entlassungsaktion allein mit dem Mangel an finanziellen Mitteln zu rechtfertigen, sei "nicht möglich und nicht zulässig", betont Fiedler.
Am Mittwoch erklärte die Regierung nach dem Ministerrat - zeitgleich mit der Pressekonferenz des Anti-Korruptionsvolksbegehrens - dass die Idee jetzt ohnehin vom Tisch sei.
"Schärfere Gesetze allein reichen nicht"
Die Initiatoren bleiben bei ihren offenen Forderungen - und richten der Regierung noch zehn aktuelle Empfehlungen aus:
So sei ein "wirksamer und gelebter Verhaltenskodex" in den Parteien nötig. Schärfere Gesetze alleine reichen nicht aus, das Bewusstsein für Transparenz und Anti-Korruption müsse gelebt werden, sagt Experte Kreutner.
Die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft solle "zeitnahe" geschaffen werden, und zwar entlang der Empfehlungen der früheren Arbeitsgruppe.
Der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Richtern und Staatsanwälten - sollten die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Aktuell fehlen 278 Planstellen. Im Doppelbudget für 2027 und 2028 sind aber keine neuen Planstellen vorgesehen.
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