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Einmalaktion für 500 Häftlinge: Neue Details zum Vorschlag der Justizministerin

Angedacht sind unterschiedlich strenge Kriterien für drei verschiedene Gruppen von Insassen. Verstärkt werden soll zudem das Modell „Haft in der Heimat“.
Ein Justizbeamter in einer Justizanstalt.

500 Häftlinge sollen „auf einen Schlag“ vorzeitig entlassen werden. Die Ankündigung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im KURIER-Interview vom Freitag hat hohe Wellen geschlagen.

So hoch, dass sich Ernst Gödl, Klubchef der Kanzlerpartei ÖVP, offenbar gezwungen sah, die SPÖ-Ministerin einzufangen. In einer Aussendung stellte er klar, dass seine Partei gegen „Schnellschüsse“ sei und die SPÖ-Ministerin erst ihre Pläne konkretisieren solle. 

Etwa, um welche Häftlinge es sich bei den genannten 500 handle. Im Kopf hat er spontan Menschenschmuggler und straffällige Asylwerber. Bei solchen Personen „Milde“ zu zeigen, sei das falsche Signal an Fremde, aber auch alle Menschen in Österreich, deren Sicherheit es zu wahren gelte.

Am Sonntag legt das Justizministerium auf KURIER-Nachfrage weitere Details zu den Plänen vor. Der Vorschlag, der im Haus erarbeitet wurde, sei derzeit in Vorbereitung innerhalb der Regierung, wird erklärt. Eine finale Einigung gebe es noch nicht.

Drei Abstufungen

Im Entwurf des Justizministeriums werden drei Gruppen von Insassen vorgeschlagen, die je nach Höhe der verhängten Haftstrafe unterschiedlich strenge Voraussetzungen erfüllen müssen, um für die vorzeitige Entlassung infrage zu kommen. Vorweg: Es handelt sich um eine einmalige Aktion, nicht um eine dauerhafte Gesetzesänderung.

  • Die erste Gruppe sind Insassen, die zu einer unbedingten Haftstrafe von bis zu neun Monaten verurteilt wurden. „Bei Wohlverhalten“ sollen sie schon nach drei Monaten entlassen werden können.
     
  • Die zweite sind Insassen mit bis zu 18 Monaten unbedingter Haftstrafe. Diese können nach sechs Monaten entlassen werden, wenn sie sich „durch anstandslose Vollzugslockerungen wie Ausgänge bewährt haben“.
     
  • Die dritte Gruppe bilden Insassen mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren. Betrachtet man das Strafmaß, dann geht es da schon um schwere Verbrechen – Raub, Diebstahl, Betrug, oder auch Cyber-Delikte mit hohen Schadenssummen.

Ausgenommen sind, wie im Ministerium betont wird, schwere Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terrorismus und staatsfeindliche Verbindungen sowie Delikte nach dem Verbotsgesetz und gefährliche Rückfalltäter.

Bei der dritten Gruppe ist im Rahmen der Einmalaktion keine Drittelung geplant (wie bei den anderen zwei Gruppen), sondern eine Halbierung, die schon jetzt bei bedingten Entlassungen möglich ist. Der Insasse müsse sich bereits im „Entlassungsvollzug“ befinden, wird erklärt. Das ist ein Stadium, in dem Häftlinge hinaus dürfen, um sich für die Zeit nach der Haft eine Beschäftigung und eine Wohnung zu organisieren.

Der Unterschied: Mit einer bedingten Entlassung nach der „Halbstrafe“ sind meist gerichtliche Auflagen verbunden, die sicherstellen sollen, dass der Entlassene nicht gleich wieder straffällig wird. Er muss sich beispielsweise regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden, einer Beschäftigung nachgehen oder eine Therapie absolvieren.

Ohne Auflagen und Kontrolle

Bei der geplanten Einmalaktion sind jedoch keine gerichtlichen Auflagen und keine begleitende Bewährungshilfe vorgesehen. Im Justizministerium wird auf KURIER-Nachfrage betont, dass nur Insassen infrage kämen, die bereits im Vollzug erfolgreich Lockerungs- und Resozialisierungsmaßnahmen absolviert haben.

Es gehe insgesamt nur um Insassen, die sich „an alle Regeln gehalten haben und die über kurz oder lang ohnedies bedingt entlassen werden würden“, heißt es weiter.

Personen, die ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (mit Fußfessel) verbüßen, sollen von der einmaligen Entlassungsaktion nicht umfasst sein.

Wesentlich sei auch, dass die Strafe „bedingt“ erlassen wird. Das bedeutet: Wird der Entlassene rückfällig, lebt die Strafe wieder auf.

Ausländische Häftlinge

Die Einmalaktion ist nur eine von mehreren Ansätzen, die Justizministerin Sporrer in der Pipeline hat. Im Herbst will sie eine Arbeitsgruppe einsetzen, Ende Juni ist dazu eine Auftaktveranstaltung mit Experten aus der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, des Vereins Neustart und dem Justizministerium geplant.

Am konkretesten sind derzeit die Pläne zum Modell „Haft in der Heimat“, die Sporrer diese Woche präsentieren will. Ziel ist, dass mehr Straftäter mit nicht-österreichischem Pass in ihr Herkunftsland gebracht werden. Entweder, weil sie ihre Mindesthaftzeit schon verbüßt haben und gegen sie ein aufrechtes Aufenthalts- und Einreiseverbot vorliegt, oder um ihre Strafe gleich in einem Gefängnis in ihrer Heimat zu verbüßen.

Dazu muss das jeweilige Land aber auch bereit sein. Die Option ist in einem EU-Abkommen festgeschrieben. Damit es zur Umsetzung kommt, brauche es manchmal etwas politischen Nachdruck, sagt Sporrer im KURIER-Gespräch.

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