Anfrageflut: Versteckte Kosten auf der Stromrechnung?

Anfrageflut: Versteckte Kosten auf der Stromrechnung?
Ein bisher wenig beachtetes Detail der Stromkostenbremse sorgt für Verwirrung.

Die Arbeiterkammer wird wegen der Stromkostenbremse derzeit mit Anfragen überhäuft, berichtet ORF Steiermark. Anrufer glauben, dass die Stromkostenbremse bei Ihrer Rechnung nicht vollständig abgezogen wurde.

Das Anfragevolumen habe sich "sicher verzehnfacht", sagte Karl-Heinz Kettl, Energiereferent der Arbeiterkammer Steiermark. Die Leitungen seien gar ausgelastet. Ist die Aufregung berechtigt?

Wie die Stromkostenbremse funktioniert

Die Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember. Jedem Haushalt – egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz – wird pro Jahr der Preis für die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom "gebremst". Dieser Bedarf stellt den Durchschnittsverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts dar.

Die ersten 2.900 kWh erhält jeder Haushalt zu einem Arbeitspreis von 10 Cent pro kWh. Die folgenden 30 Cent übernimmt der Staat. Verlangt der Stromversorger mehr als 40 Cent, entfällt der restliche Betrag auf den Kunden.

Warum der Preis dennoch höher ist

Eine Beispielrechnung: Bei einem Strompreis von 50 Cent pro kWh, zahlen Sie prinzipiell 20 Cent, der Staat 30 Cent. Oder? Ganz so einfach ist es doch nicht, denn diese Berechnung berücksichtigt nur den Grundpreis. Zusätzlich fällt noch - wie hierzulande üblich - eine Umsatzsteuer von 20 Prozent an.

"Die Umsatzsteuer wird immer auf den gesamten Rechnungsbetrag zum vollen Preis ermittelt. Also effektiv ist der Zuschuss dann etwas geringer, wenn man diese höhere Umsatzsteuer mitrechnet", erklärt Kettl.

Heißt: Bei einem Strompreis von 50 Cent pro kWh, zahlen Sie zusätzlich 20 Prozent - also 10 Cent - Umsatzsteuer. Davon werden dann die 30 Cent Unterstützung abgezogen - allerdings ohne Berücksichtigung der Steuer. Der neue, bereits gebremste Strompreise beträgt in Summe also nicht 20, sondern 30 Cent pro kWh.

Eine Beispielrechnung:

Anfrageflut: Versteckte Kosten auf der Stromrechnung?

Keine Neuigkeit

Dieses Detail ist nicht neu. Die Arbeiterkammer kritisierte den Umstand bereits im September 2022 - und danach fortlaufend immer wieder. Dennoch soll es nun laut ORF - neben aufgebrachten Kunden - auch einige Experten überrascht haben.

Was ebenfalls Verwirrung stiftet: Auf manchen neuen Stromrechnungen wird die Preisbremse noch nicht zur Gänze berücksichtig. Das liegt in erster Linie daran, dass sie seit 1. Dezember gilt. Zahlungen für den Zeitraum davor verringern sich also nicht.

Zusatzmodell

Auch ein weiterer Geldbetrag fehlt vorerst auf der Rechnung. Das Basismodell erspart jedem Haushalt laut BMF rund 500 Euro im Jahr. Dazu kommt aber noch ein Stromergänzungszuschuss: Wohnen mehr als drei Personen an einer Adresse, erhält der Haushalt für jede zusätzliche Person rund 105 Euro im Jahr. Heißt: Bei vier Personen erhält man 105 Euro zusätzlich, bei fünf Personen 210 Euro, und so weiter.

Funktionieren soll der Abzug großteils automatisch, und zwar bei der nächsten Jahresabrechnung. Die Beträge werden rückwirkend ab 1. Dezember 2022 von der Stromrechnung abgezogen.

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