Amtsunfähig im Corona-Fall? Kanzler darf sich selbst diagnostizieren

Bundeskanzler Sebastian Kurz
Nach Corona-Fall im Bundeskanzleramt. Adamovich, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs, sieht für den Ernstfall Lücken in der Verfassung.

Eineinhalb, zwei Tage herrschte wegen eines Corona-Alarms Ausnahmezustand in der türkis-grünen Bundesregierung: Ein enger Mitarbeiter von Kanzler Sebastian Kurz war positiv getestet worden. Enge Kontaktpersonen mussten isoliert werden und sich testen lassen – auch der Kanzler, und das zur Sicherheit gleich zwei Mal.

Beide Tests waren negativ, so die Entwarnung am Dienstagabend. Und dennoch – seit US-Präsident Donald Trump vergangene Woche an Corona erkrankt ist, drängt sich auch in Österreich die Frage auf: Was, wenn der Regierungschef krank wird, ins Spital muss, für längere Zeit ausfällt?

Die Bundesverfassung hat für einen solchen Fall vorgesorgt – allerdings nur sehr dürftig. Ludwig Adamovich, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Berater von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, sieht einige Lücken.

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