Afghanische Familie erhielt bei EU-Gerichtshof Recht

Afghanisches Ehepaar Farida und Ahmad Shah A. mit ihrem kranken und behinderten Sohn Raman
Lokalaugenschein bei bescheidener und gastfreundlicher Flüchtlingsfamilie im Bezirk Linz-Land.

Wer die afghanische Flüchtlingsfamilie, die mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof die gesetzliche Kürzung der Mindestsicherung in Oberösterreich ausgehebelt hat, besucht, der trifft auf Bescheidenheit, Hilfsbedürftigkeit und Gastfreundschaft.

Ahmad Shah A., 64, und seine Frau Farida, 45, bitten trotz großer sprachlicher Barrieren sofort in ihre Wohnung in einer Siedlung nahe Linz. Mehrfach wir gefragt ob Tee oder Kaffee gewünscht sei. In einem der karg eingerichteten Räume fällt der am Sofa kauernde Raman auf. Der 17-Jährige ist Diabetiker, blind und fast taub, berichtet die per Handy als Dolmetscherin zugeschaltete Schwiegertochter. Ahmad hat noch für die achtjährige Volksschülerin Dünja zu sorgen. Sein ältester Sohn ist mittlerweile ausgezogen.

Im Sommer des Vorjahres noch zu fünft, reichte der Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum in Ahmads Namen Beschwerde gegen die für die Familie auf 1575 Euro gekürzte Mindestsicherung ein. Dass sie beim EuGH Recht bekommen haben, haben die Eltern mitbekommen. Außerordentliche Freude zeigen sie darüber aber nicht.

EuGH kippt Kürzung der Mindestsicherung

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