Die hohen Inzidenzen in ganz Österreich gehen natürlich auch an den Schulen nicht spurlos vorbei.
Die 7-Tages-Inzidenz ist mit einem Wert von 1.519 bei den 5-14-Jährigen mit Abstand der höchste Wert in der Bevölkerung, gefolgt von den 15-24-Jährigen ( mit einer Inzidenz von 1.228) - siehe Grafik unten.
129 Klassen waren Stand Mittwochnachmittag alleine in Wien behördlich geschlossen. In Oberösterreich waren es laut Auswertung des Bildungsministeriums 81 Klassen, die in Quarantäne geschickt wurden, noch vor Niederösterreich mit 57 Klassen und Kärnten mit 42. Zur Vollständigkeit: In der Steiermark sind 25 Klassen gesperrt, in Tirol und Salzburg je 24, in Vorarlberg 19 und im Burgenland sechs Klassen. Zusammengezählt sind das 407 Schulklassen.
Österreichweit sind je drei Schulen in Kärnten und Niederösterreich behördlich geschlossen, je zwei im Burgenland und in Oberösterreich und eine Schule in Wien.
Drei Tests pro Woche
In allen Schulstufen muss jeder Schüler und jede Schülerin und auch das Lehrpersonal zumindest drei Coronatests pro Woche absolvieren, wobei einer davon ein PCR-Test sein muss.
Geplant ist, dass auf zwei PCR-Tests pro Woche umgestellt werden soll. Von den aktuell 600.000 Tests wurden dem Ministerium am Mittwoch 3.312 positive Ergebnisse gemeldet.
Quarantäne-Regeln
Grundsätzlich gilt: Bei zwei PCR-positiven Kindern wird die ganze Klassen behördlich in Quarantäne geschickt – für zehn Tage, in denen Kontakte zu weiteren Personen vermieden werden sollten. Ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach dem Letztkontakt zum positiv getesteten Kind möglich.
Konkret wird das so gerechnet: Wenn heute, am 18. November, ein „Letztkontakt mit einem PCR-bestätigten positiven Fall“ auftritt, gilt dieser als Tag 0.
Die grundsätzlich zehntägige Quarantäne beginnt morgen, am 19. November (Tag 1). Erst am fünften Tag, in diesem Fall am 24. November, kann durch einen PCR-Test die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ist dieser Test negativ, endet die Quarantäne am 25. November (Tag 6).
Kinder in Quarantäne sind grundsätzlich „K1“ und sollten regelmäßig getestet werden. Für Kontaktpersonen der Kategorie 2 (also die Eltern) sollte „ehestmöglich nach Bekanntwerden des Kontakts“ zu einer COVID-19 positiven Person sowie ab Tag 5 ein PCR Test erfolgen.
Sicherheitsstufe 3 an den Schulen
Weil die Bürger längst den Überblick verloren haben - Derzeit gilt an den Schulen die Stufe 3 und damit folgende Regelung:
- FFP2-Pflicht in der Oberstufe gilt auch im Unterricht.
- Maske in den anderen Schulstufen nur außerhalb der Klasse.
- Keine Unterrichtsangebote mit Externen bzw. Kooperationen – einzig Schulpsychologen sind zugelassen.
- Schulraumüberlassung ist derzeit nur unter Auflagen möglich: Masken am Gang, kein Kontakt mit Schülern (Vereine sollen also wenn, dann am Nachmittag kommen).
- Derzeit dürfen keine Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen abgehalten werden.
- Konferenzen, Sprechtage, schulpartnerschaftliche Gremien, Verständigungen oder Ähnliches dürfen nur in digitaler Form stattfinden.
- Einzelgespräche mit Eltern/Erziehungsberechtigten sind möglichst digital zu führen, im Ausnahmefall kann dieses Gespräch auch in Präsenz stattfinden, dabei gelten die 3-G-Regel und das Tragen einer FFP2-Maske.
- Singen und Turnen sollen „nach Möglichkeit“ draußen im Freien abgehalten werden.
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