3-G bis 2,5-G am Arbeitsplatz: Das müssen Sie jetzt beachten
Ab sofort gilt auf Österreichs Arbeitsplätzen die 3-G-Pflicht. Durch diese Maßnahme soll die Impfbereitschaft steigen.
Wer seinen Arbeitsort legal betreten möchte, muss geimpft, genesen oder frisch getestet sein. Aber: Bis 14. November gewährt die Regierung noch eine Übergangsfrist. Wer sich bis dahin nicht an 3-G hält und keine Strafe riskieren möchte, kann ersatzweise eine FFP2-Maske tragen. Ab 15. November reicht die Maske nicht mehr. Außerdem gilt statt der 3-G- direkt eine 2,5-G-Pflicht. Heißt: Als getestet zählt nur noch, wer einen PCR-Test vorweisen kann.
Der KURIER gibt einen Überblick, worauf Sie sich ab dann einstellen müssen:
Muss ich trotzdem eine Maske tragen?
Wer einen 3-G-Nachweis erbringt, ist am Arbeitsplatz grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit - auch im Supermarkt, auch im Handel. Es sei denn, das Bundesland hat eine schärfere Regelung erlassen.
Worauf müssen Arbeitnehmer nun achten?
Sie müssen stets einen gültigen 3-G-Nachweis in elektronischer oder Papierform am Arbeitsplatz mitführen und ihn herzeigen, wenn dies der Arbeitgeber verlangt.
Ab wann muss ich mich nicht an die 3-G-Regel halten?
Wenn Sie Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können. Natürlich gibt es auch Berufe mit wenig oder gar keinem Personenkontakt. Viel bemüht wurde das Bild des einsamen Lkw-Fahrers. Laut Verordnung sind jedenfalls Berufe von 3-G ausgenommen, bei denen es zu höchstens zwei physischen Kontakten pro Tag kommt, die im Freien stattfinden und nicht länger als 15 Minuten dauern. Im Großraumbüro ist die Angelegenheit klar, im Einzeldienst nicht. Es obliegt dem Arbeitgeber, das Risiko zu beurteilen. Wer im Homeoffice arbeitet braucht keinen Nachweis - außer er trifft dort auf Kunden.
Wer kontrolliert 3-G am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber hat Kontrollen durchzuführen die effektiv und wirkungsvoll sind. Exakte zeitliche Vorgaben gibt es dafür nicht, zu berücksichtigen sind etwa die Größe und die Struktur eines Betriebs. Die Gesundheitsbehörden überprüfen wiederum, ob die Betriebe dafür bestmöglich Sorge tragen. Eine tägliche, systematische Kontrolle ist nicht nötig.
Darf der Betrieb meinen 3-G-Status abspeichern?
Nein. Die 3-G-Nachweise dürfen zwar abgefragt und erfasst, aber die erfragten Daten nicht in einem Verzeichnis abgespeichert werden. Mögliche Ausnahme: Der Mitarbeiter willigt ein, dass der Chef seine Daten dokumentieren darf.
Wer bezahlt die regelmäßigen Corona-Tests?
Der Staat. Zumindest bis Jahresende sind die Tests für Verbraucher kostenlos und Betrieben wird der Aufwand refundiert. PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigentests bis 14. November 24 Stunden, danach gar nicht mehr.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind für die Einhaltung der Maßnahme verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der 3-G-Pflicht drohen dem Betrieb Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro, dem Arbeitnehmer bis zu 500 Euro. Die Gesundheitsbehörden können diese Strafen einheben. Ein einmaliger Verstoß kann dafür bereits ausreichen.
Bei wem meldet der Betrieb einen Arbeitnehmer, der sich nicht an die 3-G-Pflicht hält? Muss der Betrieb seinen Arbeitnehmer anzeigen?
In erster Linie klärt der Arbeitgeber dies mit dem jeweiligen Arbeitnehmer. Es ist etwa zu prüfen, ob der Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt werden kann, sodass es zu keinen physischen Kontakten kommt. Ist dies nicht möglich oder für den Betrieb nicht zumutbar, können in weiterer Folge arbeitsrechtliche Schritte (unbezahlter Urlaub etc.) ergriffen werden.
Darf der Arbeitgeber strengere Regeln anordnen?
Ja. Laut Verordnung können in "begründeten Fällen" strengere Regelungen verordnet werden.
Gibt es einen Bereich, für den besondere Regeln gelten?
Ja, für den Gesundheitsbereich. Eine gesetzliche Maskenpflicht gilt weiterhin in Pflege- und Spitalseinrichtungen. Zudem gibt es Einlasskontrollen.
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