3G am Arbeitsplatz: Gesundheitsnachweise gibt es schon lange

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Seit 1. November gilt die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Die Aufregung ist beim manchen groß. Gab es das wirklich noch nie oder sind bestimmte Maßnahmen gar historisch?

„Eine Maßnahme wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz hat es bisher noch nicht gegeben, das wäre an den dafür nötigen präzisen Testverfahren gescheitert“, weiß Medizinhistoriker Herwig Czech. „Der Schutz der Allgemeinheit vor übertragbaren Krankheiten auch durch verpflichtende Maßnahmen ist aber s nichts Neues, das ist sogar die Regel.“

Eine Auswahl aus der Geschichte

Quarantäne und Lockdowns zur Abwehr der Pest gibt es in Europa seit dem späten 14. Jahrhundert. Vom 16. bis ins 19. Jahrhundert schützte sich die Habsburgermonarchie vor der Pest und anderen Krankheiten an der fast 2000 Kilometer langen Militärgrenze zum Osmanischen Reich. Abhängig von der aktuellen Pestgefahr wurden Menschen, Vieh und Waren beim Grenzübertritt inspiziert, unter Quarantäne gestellt oder zurückgewiesen. Im frühen 19. Jahrhundert führten Länder wie Bayern eine Impfpflicht gegen Pocken ein; auch in Österreich war die Impfung  auch in Schulen, beim Militär und in Waisenhäusern verbreitet. Es gab auch  Immunitätsnachweise: In den Südstaaten der USA waren  in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vom Gelbfieber genesene und damit immune Sklaven  mehr wert, und ein Genesungsnachweis war oft eine Voraussetzung für eine Arbeitsstelle. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Pocken durch eine weltweite Impfpflicht bis Ende der 1970er Jahre ausgerottet.   

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