100.000 Asylwerber bis Ende November, Neuanträge stark rückläufig

ASYL - ZELTE IN TIROL SCHAFFEN PLATZ FÜR RUND 100 PERSONEN
Bis Ende November bekamen 19.000 Asylwerber Schutz zugestanden, 70.000 wurden abgewiesen, 37.000 Personen sind ohne Verfahren weitergezogen.

Das Innenministerium hat die vorläufige Asylstatistik für November veröffentlicht. Bin Ende November haben 101.757 Männer und Frauen um Asyl angesucht. Im November selbst waren es 11.890 Anträge, das ist ein Rückgang im Vergleich zum Vormonat Oktober um mehr als ein Drittel.

Den Rückgang führt das Innenministerium auf mehrere Maßnahmen zurück. Es gebe strenge Kontrollen, heuer seien bereits 670 Schlepper festgenommen worden, und Serbien habe auf Drängen Österreichs die Visafreiheit für Tunesier zurückgenommen.

Einreise über Serbien und Ungarn nach Österreich

Rund 40 Prozent der Asylwerber sind bisher visafrei nach Serbien eingereist und mithilfe von Schleppern über die EU-Außengrenze und weiter nach Österreich gelangt.

Serbien wird mit 1. Jänner 2023 auch die Visafreiheit für Inder beenden. 

"Ein Großteil der Asylanträge wird nach wie vor von Migranten gestellt, die aus wirtschaftlichen Gründen illegal einreisen und damit praktisch keine Chance auf Asyl haben", heißt es in der Aussendung des Innenministeriums. Die häufigsten Herkunftsländer der Antragsteller sind: Afghanistan 22.920, Syrien 17.953, Indien 17.912, Tunesien 12.493, Pakistan 7566 und Marokko 7087.

Bis November fielen  in beschleunigten Verfahren 21.300 negative Entscheidungen. Außerdem haben sich mehr als 37.000 Personen ihrem Verfahren entzogen und Österreich selbständig wieder verlassen, so das Innenministerium.

Insgesamt gab es bis Ende Oktober mehr als 70.150 rechtskräftig negative Asylentscheidungen. Für Inder gab es eine einzige Schutzgewährung im laufenden Jahr.

Insgesamt wurden 19.425 Schutzgewährungen erteilt, dem, siehe oben, 70.150 Abweisungen gegenüberstehen.

Mit Ende November befanden sich 92.561 Personen in Grundversorgung, davon sind rund 56.000 kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer. Letztere gelten in der EU nicht als Flüchtlinge, sind also nicht in der Asylstatistik enthalten. Sie genießen "temporären Schutz".

 

 

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