Fakt ist, dass die „Situation kurz vor dem Weihnachtsgeschäft ungebrochen angespannt ist“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger vor wenigen Tagen. Allein im November gab es 223.249 offene Stellen. Auf der anderen Seite zeigt die Statistik des Innenministeriums, dass von Jänner bis Ende Oktober rund 92.000 Asylanträge in Österreich gestellt wurden. Sollen um Asyl Werbende also arbeiten dürfen, bis sie einen Bescheid erhalten?
Beim Sozialpartner ÖGB verweist man auf eine Vereinbarung der Sozialpartner (ÖGB, AK, WKO, LKÖ) aus 2016 beim „Bad Ischler Dialog“. In dieser Vereinbarung ist de facto nachzulesen, wofür Ludwig plädiert: „Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber ab dem 6. Monat nach Antragstellung auf Asyl“ nach einer Arbeitsmarktprüfung. Gemeint ist: Ein Unternehmer, der einen Asylwerber anstellen will, fragt beim AMS nach, ob es für seine Stelle einen anderen Bewerber gibt. Ist das nicht der Fall, darf der Asylwerber die Arbeit annehmen.
Aus dem Ressort von Arbeitsminister Martin Kocher verweist man auf KURIER-Nachfrage auf eben diese Regelung und auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Der Arbeitsmarktzugang sei für Asylwerber grundsätzlich möglich. „Wichtig ist dennoch, eine Differenzierung zwischen Arbeits- und Fluchtmigration vorzunehmen“, heißt es.
Die realpolitische Praxis sieht anders aus. WKO-Präsident Harald Mahrer erklärte jüngst im KURIER-Interview: „Wir haben eine ungeheure Zahl an Menschen mit positivem Asylbescheid, die nicht im Arbeitsmarkt integriert sind. Ich fände es eigenwillig, Menschen in den Arbeitsprozess zu holen, von denen ich gar nicht weiß, ob sie bleiben können. Das wesentlich größere Potenzial sehe ich in gezielter Zuwanderung.“ Gerhard Karner (ÖVP) sprach sich anlässlich seiner Einjahresbilanz als Innenminister ebenfalls gegen eine Änderung aus. Einzig Tirols WK-Präsident Christoph Walser plädiert für eine Arbeitsmarktöffnung. Diese diene der Integration und schaffe Abhilfe beim Arbeitskräftemangel.
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