Zum Tode Verurteilter US-Amerikaner will Österreicher werden
2014 fand in Arizona die bisher letzte Exekution statt. Joseph Wood brauchte mehr als eine Stunde, um zu sterben, weil die umstrittene Injektion nicht wirkte. Die Exekution hatte ein massives mediales Nachspiel, und die Vollstreckung weiterer Todesurteile wurden in dem Staat mangels „richtiger“ Medikation pausiert. Doch der republikanische Gouverneur Doug Ducey hat jetzt die Mittel, um mit dem Hinrichten der ausstehenden 116 zum Tode Verurteilen weiterzumachen.
Wenn es wieder losgeht, dann könnte er einer der ersten sein: Frank Atwood wurde 1987 zum Tode verurteilt. Er hat – so das Urteil – ein achtjähriges Mädchen entführt, getötet und dessen Leichnam versteckt.
Frank Atwood ist heute 65 Jahre alt, gesundheitlich schwer angeschlagen und – wegen Corona – in seiner Zelle isoliert. Und Frank Atwood will jetzt Hilfe vom österreichischen Staat. Er wird demnächst die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Dabei hat der US-Amerikaner nie einen Fuß in dieses Land gesetzt.
Mutter aus Wien
Atwoods Mutter, Alice, wurde 1916 in Wien geboren. Ihre jüdische Familie floh 1938 vor den Nazis, Alice landete in den USA, wo sie seither lebte. Frank hat, als ihr direkter Nachkomme, seit Kurzem das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Seit September ist das per Gesetz möglich.
Gesetzes-Novelle
Im September 2020 trat die Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht (§ 58c Abs. 1a StbG) in Kraft
Ausnahmeregelung
Demnach haben direkte Nachkommen von Österreichern, die vor den Nazis geflohen sind, das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie müssen dafür nicht in Österreich gelebt haben, die Sprache beherrschen oder ein Mindesteinkommen vorweisen. Die Möglichkeit stößt auf großes Interesse
4.660 Anträge
sind in seit September bei den österreichischen Vertretungsbehörden eingegangen. 1.240 davon aus den USA. Viele andere aus Israel, Großbritannien, Nord- und Südamerika
In Atwoods Fall gehe es „nicht nur um die Frage der Schuldigkeit“, glauben seine Anwälte, sondern auch darum, dass nicht alle Beweise gehört wurden. Etwa Atwoods psychische Probleme, weil er als Kind missbraucht worden war.
Atwoods Anwalt Natman Schaye richtet sich direkt an Österreich: „Es muss seiner Verpflichtung nachkommen“, sein Mandant brauche „dringend Unterstützung von der österreichischen Regierung, aber bis jetzt wurden alle seine Anfragen ignoriert“. Schaye lädt die Regierung ein, „mit uns zusammenzuarbeiten, um Franks Leben zu retten“.
„Wenn du eine nationale Regierung auf deiner Seite hast, kann das den nötigen Druck dafür erzeugen“, glaubt der Anwalt.
Tatsächlich gibt es Fälle, die das bestätigen. Etwa wurde das Todesurteil von Anthony Farina von 1992 25 Jahre später in eine lebenslange Haft geändert, nachdem sich die italienische Regierung für ihn eingesetzt und ihm die Staatsbürgerschaft gewährt hatte.
Im österreichischen Außenministerium kennt man den Fall Atwood. Auf Grundlage von Informationen, die das Außenamt von der Menschenrechtsorganisation "Reprieve" im November 2020 zu dem Fall erhalten hat, "wurde auf österreichische Initiative im Namen der EU und ihrer 27 Mitgliedstaaten an den Gouverneur des US-Bundesstaates Arizona im Dezember 2020 appelliert, von der Wiederaufnahme der Vollstreckung der Todesstrafe in Arizona abzusehen", berichtet eine Ministeriumssprecherin. "Auch die ablehnende Haltung der EU zur Todesstrafe wurde gegenüber dem Gouverneur klar zum Ausdruck gebracht und begründet."
Wie Österreich mit einem möglichen Antrag Atwoods umgehen werde, will man im Ministerium nicht vorwegnehmen und verweist auf die MA35 in Wien, die für Einbürgerungen zuständig ist. Ein Antrag sei noch nicht eingegangen, heißt es dort.
Doktorat in Theologie
Frank Atwood beteuert weiter seine Unschuld. Trotz seiner Vergangenheit mit Gewalt, Drogen und Verurteilungen (unter anderem sexueller Missbrauch eines Minderjährigen). Doch er habe sich geändert, behaupten Menschen, die ihn kennen. Er habe Kunst, Literatur, Recht studiert, ein Doktorat in Theologie gemacht; nahm den griechisch-orthodoxen Glauben an und heiratete Rachel (59), die ihm einst nach dem Prozess Briefe geschrieben hatte. „Er hat im TV nach der Urteilsverkündung gesagt, er habe Todesangst vor dem Sterben“, erzählt Rachel in einem Gespräch mit KURIER und Radio Ö1. Er tat ihr leid.
Atwoods Frau und seine Anwälte hoffen natürlich, dass der Plan mit der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgeht. Rachel erzählt von Atwoods Mutter, neben der sie vor deren Tod gewohnt hat. Von ihren „Schnitzel“ und ihrer „Jause“. Ein Kinderfoto von Atwood mit Lederhosen soll seinen Bezug zu Österreich untermauern. Sie hoffe, dass seine österreichischen Wurzeln reichen, um ihm zumindest die Exekution zu ersparen. „Oder ihn frei zu bekommen.“ Er sei für niemandem eine Bedrohung, ist Rachel überzeugt. "Er kann nicht einmal gehen."
Kaum eine Chance
Doch die österreichischen Wurzeln könnten zu wenig sein. Der Politologe und Staatsbürgerschaftsexperte Gerd Valchars jedenfalls sieht wenig Chance für Atwood, was seine Ambitionen für einen österreichischen Pass angeht: Denn im Staatsbürgerschaftsgesetz wird – neben vielen neuen Ausnahmen für Nachkommen von Holocaust-Flüchtlingen – auf ein Kriterium weiterhin Wert gelegt: der einwandfreie Leumund. „Die Sache scheint ziemlich eindeutig“, sagt Valchars.
Eine Pflicht Österreichs, dem Nachkommen einer Staatsbürgerin diplomatischen Schutz zu gewähren, sieht er auch nicht. Im Gegenteil: „Gibt es Zweifel, muss man gar aufpassen, durch eine Einbürgerung internationale Beziehungen nicht zu gefährden.“
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