VfGH-Urteil: Für Polen steht nationales Recht über dem EU-Recht

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Das Oberste Gericht in Warschau kam zum Urteil, dass EU-Recht nicht über polnischem Recht steht. Und stellt damit die Union vor ein bedrohliches Dilemma.

Der Verfassungsgerichtshof in Polen kam am Donnerstagabend zur Entscheidung, wonach die polnische Regierung Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht umsetzen muss – zumindest, wenn sie die umstrittene polnische Disziplinarkammer betreffen. Die Entscheidung über diese Frage hat das Gericht bereits mehrfach vertagt.

Gleich mehrere Artikel der EU-Verträge seien dem Höchstgericht zufolge "unvereinbar mit der polnischen Verfassung". „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, urteilten die Richter.

Damit stellt Polen nun tatsächlich die eigene Verfassung über das Unionsrecht. Die Entscheidung markiert den Höhepunkt eines mittlerweile jahrelangen Streits zwischen Brüssel und der nationalkonservativen PiS-Regierung in Warschau.

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