Angespannte Stimmung im Saal
Die Stimmung im Gericht war während der Anhörungen stets äußerst angespannt. Von der Richterbank aus wurde Maciej Taborowski, einer der Vertreter des Bürgerrechtsbeauftragten, mehrmals angeschrien, oft konnte er nicht ausreden.Taborowski führte vor dem Gericht aus: Eigentlich gebe es keinen Widerspruch zwischen polnischer Verfassung und EU-Recht. Denn mit Beitritt zur EU sei Polen nämlich auch der europäischen Rechtsgemeinschaft beigetreten, beharrte Taborowski.
Die Richter des Verfassungsgerichtes wiederum stellten die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs in Frage. Diese Frage sei es wert zu diskutieren, forderten sie.„Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird“, sagte schließlich die Vorsitzende des Gerichts, Julia Przylebska, bei der Urteilsverkündung.
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen. Darin hatten die obersten EU-Richter in Luxemburg festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte demnach selbst dann, wenn es sich um jeweiliges Verfassungsrecht handle.
Konkret ging es darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.
Die EU-Kommission hält vorerst auch milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück, weil es Bedenken gibt, ob das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im Land eingehalten wird.
Streitpunkt Disziplinarkammer
Hartnäckig versucht die polnische Regierung, die Justiz, also die dritte Gewalt im Staat, unter ihre Kontrolle zu bringen. Wogegen der EuGH seinerseits nach einer Klage der EU-Kommission bereits vorgegangen ist.
Bereits im Vorjahr hatte der EuGH geurteilt: Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtes in Polen müsse ihre Arbeit einstellen. Denn diese ist mit regierungstreuen Richtern besetzt, übt massiven Druck aus und kann praktisch jeden nicht genehmen Richter oder Staatsanwalt entlassen. Auch die Urteile dieser von der Regierung kontrollierten Aufsichtskammer sind seitdem ungültig.
Die polnische Justizreform ist seit Langem ein zentraler Streitpunkt zwischen Warschau und Brüssel, das um die Unabhängigkeit der Justiz fürchtet. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.
Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die Vorsitzende Julia Przylebska ist eine enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.
Bisher war die EU damit wenig erfolgreich. "Das ist keine Reform, sondern eine Zerstörung", hatte EU-Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova den massiven Druck der Regierung auf Richter und Gerichte kommentiert.
Strafe von 500.000 Euro pro Tag
Auch an einer anderen Front gab es zuletzt Streit: Mit Blick auf den Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, heißt es in einer Anordnung von EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta.
Deshalb muss Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkommt, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen. Die polnische Regierung machte jedoch sogleich deutlich, dass sie den Tagebau nicht schließen wird.
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