In Brüssel sei man „zutiefst besorgt“, sagte gestern ein Sprecher der EU-Kommission und beharrte: „EU-Recht hat immer Vorrang vor nationalem Recht.“ Eine Tatsache, zu der sich Polen bereits vor seinem Beitritt zur EU vor 17 Jahren bekannt hat.
Entscheidet das Verfassungsgericht nun plötzlich anders, „haben wir eine eklatante Abweichung von der für alle Mitgliedsstaaten bindenden Judikatur. So etwas hat es in diesem Ausmaß in der EU noch nie gegeben“, gibt Europarechtsexperte Walter Obwexer gegenüber dem KURIER zu bedenken.
Das wäre ein „Rütteln an den Grundfesten der Europäischen Rechtsunion“ mit möglicherweise massiven Folgewirkungen. „Dann könnten auch die Verfassungsgerichte anderer Staaten fragen: Wenn Polen das kann – warum nicht auch wir?“
Das aber wäre das Ende des gemeinsamen EU-Rechts und damit der Basis, auf der die EU überhaupt funktioniert.
Die Union, so Obwexer, müsse also auf das polnische Vorgehen in jedem Fall reagieren. Entweder mit einem Vertragsverletzungsverfahren – das aber Polens Regierung wohl wieder ignorieren würde.
Oder aber mit dem neuen Rechtsstaatsmechanismus: Dieser würde Polen Gelder aus dem EU-Budget verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass der EU wegen der mangelnden Rechtssicherheit in Polen Schaden entsteht.
„Das aber wird die Lage nicht beruhigen, befürchtet Obwexer, „und den Konflikt nur anheizen“.
Derzeit herrscht ein rechtliches Patt: Der EuGH hat schon mehrmals angeordnet, dass die aus seiner Sicht im Widerspruch zu EU-Recht stehende Disziplinarkammer des Obersten Gerichtes in Warschau ihre Arbeit einstellen muss. Denn diese ist mit regierungstreuen Richtern besetzt, übt massiven Druck aus und kann praktisch jeden nicht genehmen Richter oder Staatsanwalt entlassen.
Genau so oft aber hat Warschau diese Verfügungen ignoriert. Am Mittwoch legte das polnische Verfassungsgericht nach: Polen sei nicht verpflichtet, Anordnungen des EuGH zu befolgen.
Rechtlich gesehen gebe aus der vertrackten Lage keinen Ausweg, sagt Obwexer. Entweder müsste Polen seine Verfassung ändern oder aber die EU ihre Verträge – beides höchst unwahrscheinlich.
Aber: „Wenn Polens Verfassungsgericht nun so entscheidet, wie zu befürchten ist, muss sich Polen in letzter Konsequenz überlegen: Will man in dieser Union bleiben oder nicht? Wie soll man ein Mitglied sein, ohne die gemeinsamen, tragenden Grundsätze einzuhalten?“
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