Die EU-Kommission in Brüssel, die die Unabhängigkeit der Justiz in Polen nicht mehr gewährleistet sieht, strengte dagegen eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren an. Bisher mit wenig Erfolg. „Das ist keine Reform, sondern eine Zerstörung“, hatte EU-Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova den massiven Druck der Regierung auf Richter und Gerichte kommentiert.
Im Vorjahr urteilte der EuGH: Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtes in Polen muss ihre Arbeit einstellen. Denn sie ist mit regierungstreuen Richtern besetzt, übt massiven Druck aus und kann praktisch jeden nicht genehmen Richter oder Staatsanwalt entlassen. Auch die Urteile dieser von der Regierung kontrollierten Aufsichtskammer sind seitdem ungültig.
Doch in Warschau sah man das anders: Die Disziplinarkammer arbeitete unverdrossen weiter. Mehr noch: Sie fragte beim mit regierungstreuen Richtern besetzen polnischen Verfassungsgerichtshof an, ob der EuGH-Entscheid nicht die polnische Verfassung verletze.
Letztlich geht es also um den Streit: Steht nationales Recht über EU-Recht? „Nach Judikatur des EuGH steht das EU-Recht über dem Recht der Mitgliedsstaaten – und zwar uneingeschränkt“, führt Europarechtsexperte Obwexer aus. Aber nicht alle Verfassungsgerichte seien dieser Judikatur gefolgt und hätten sich eine Hintertür offengelassen – wie etwa das deutsche in Karlsruhe.
„Wenn das Verfassungsgericht entscheidet, dass der EuGH über seine Kompetenzen hinausgegangen ist, und also diese Anordnung, die Disziplinarkammer zu schließen, in Polen nicht angewendet werden darf, hätten wir einen offenen Konflikt zwischen EuGH und einem mitgliedstaatlichen Höchstgericht“, sagt Obwexer.
Die EU steht dann vor einem Dilemma, befürchtet der Rechtsexperte, „sie begibt sich über die Gerichte in einen Konflikt, aus dem sie kaum mehr heraus kommt.“ Dafür, dass der EuGH und das polnische Verfassungsgericht sich aufeinander zubewegen, habe er nur „winzige Hoffnungsschimmer“.
Wie kann die EU auf die drohende Kampfansage reagieren? Welche Mittel bleiben, wenn der Rechtsweg die polnische Regierung nicht dabei stoppt, die Justiz vollends unter ihre Kontrolle zu bringen?
Die Kommission könnte beim EuGH den Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes stellen – Polen müsste also zahlen.
Seit dem Vorjahr gibt es auch einen neuen Rechtsstaatsmechanismus: Er koppelt die Ausschüttung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Polen könnten Milliarden aus den EU-Töpfen vorenthalten werden.
Letztlich läuft noch ein Rechtsstaatsverfahren gegen Warschau. Bei Verurteilung könnte Warschau sogar seine Stimmrechte in der EU verlieren.
Doch danach sieht es derzeit nicht aus: Dass es je so weit kommen könnte, wird von Ungarns Regierung blockiert.
Kommentare