Schweigegeldprozess: Trump kommt ohne Strafe davon

Schweigegeldprozess: Trump kommt ohne Strafe davon
Die Verurteilung erfolge als "unconditional discharge" - ohne Haftstrafe, Geldbuße oder Bewährung.

Trotz des ausgesprochen milden Strafmaßes im Schweigegeld-Prozess um den Porno-Star Stormy Daniels am Freitag in New York - er bekam in Abwesenheit eine „bedingungslose Freilassung” zugesprochen - ist der Republikaner der erste Präsident in der amerikanischen Geschichte, der als „verurteilter Straftäter” (convicted felon) auf den Treppen des Kapitols den Amtseid ablegen wird. 

Für Trump ein Stachel im Fleisch, der schmerzen wird, bis ein Berufungsverfahren für ihn positiv ausgehen sollte, was Jahre dauern kann und ungewiss ist. 

„Er wollte nicht verurteilt werden, weil das das offizielle Urteil wäre, dass er ein verurteilter Schwerverbrecher ist“, erklärte Cheryl Bader, Rechtsprofessorin an der Fordham University in New York.

Trump war im vergangenen Mai von einer zwölfköpfigen Geschworenen-Jury in New York wegen 34 Kapitalverbrechen schuldig gesprochen worden. Dabei ging es um Fälschung von Geschäftsunterlagen seiner Firma. 

Trumps früherer Privat-Anwalt Michael Cohen hatte vor der ersten Wahl Trumps 2016 eine Schweigegeldzahlung in Höhe von 130 000 Dollar an den Pornostar Stormy Daniels eingefädelt. Damit sollten Medienberichte über eine kurze sexuelle Liäson unterdrückt werden, die Daniels nach eigenen Angaben mit Trump vor über zehn Jahren hatte. Trump bestreitet das bis heute. 

Bei der Verbuchung der Rückzahlung der Summe an Cohen in Raten wurde laut Urteil gegen diverse Gesetze verstoßen. Nach den Statuten in New York hätte Trump dafür mit einer Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren belegt werden können. 

Sein Status als Präsidentschaftskandidat und jetzt designierter Präsident hat Richter Juan Merchan, der am Morgen das Strafmaß nach Vorreden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erläuterte, dazu bewogen, Trump eine „bedingungslose Freilassung” zu gewähren. 

Von einer Freiheitsstrafe hatte der von Trump regelmäßig als parteiisch verunglimpfte Jurist bereits vor Wochen Abstand genommen. Im Gegensatz zu einer bedingten Entlassung, bei der Verurteilte zum Beispiel eine Entschädigung zahlen oder gemeinnützige Arbeit leisten müssen, gibt es für Trump keine Auflagen. 

Allein, sein Status als verurteilter Straftäter wird damit kurz vor seiner Amtseinführung als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika bis auf weiteres zementiert. Trump nahm per Video-Konferenz aus seinem Florida-Domizil Mar-a-Lago an dem Gerichtstermin teil.

In einer bereits vorher veröffentlichten 18-seitigen Begründung wies Merchan darauf hin, dass der einstimmige Schuldspruch vom Mai durchaus eine Verurteilung zugelassen hätte. Vergleichbare Fälle enden in New York oft mit Bewährungs-, Geld- oder Gefängnisstrafen bis zum einem Jahr.

"Nicht praktikabel"

Im Falle Trumps wäre dies jedoch eine Entscheidung gewesen, „die das Volk nicht mehr als praktikable Empfehlung ansieht”, schrieb der Richter. Das von ihm gewählte Strafmaß bezeichnete Merchan als „die praktikabelste Lösung, um die Endgültigkeit zu gewährleisten“.

Merchan ging detailliert darauf ein, dass Trump und seine Anwälte über Monate jeden juristischen Weg ausgeschöpft hätten, um den Prozess zu kippen, den Schuldspruch anzufechten und eine Strafmaß-Verkündung zu verhindern. „Der Angeklagte hat sich sehr bemüht, in den sozialen Medien und anderen Foren seinen mangelnden Respekt gegenüber Richtern, Geschworenen, Grand Jurys und dem Justizsystem als Ganzes zu verbreiten“, stellte Merchan fest.

Erst der Oberste Gerichtshof in Washington beschied den Vorstoß Trumps am Donnerstagabend endgültig abschlägig. Mit 5:4-Richterstimmen entschied der Supreme Court gegen den designierten Präsidenten. Was überraschend kam, hatte das 9er-Gremium doch erst im vergangenen Sommer festgestellt, dass Präsidenten teilweise Immunität vor Strafverfolgung genießen. 

Während die Richter Clarence Thomas, Samuel Alito, Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh Trumps Begehren unterstützten, wiesen der Oberste Richter John Roberts, seine konservative Kollegin Amy Coney Barrett und die drei liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson das Ansinnen ab. Mit der Begründung, dass die „Belastung” für den kurz vor Übernahme der Amtsgeschäfte stehenden Präsidenten durch das Strafmaß „relativ unwesentlich” sei, da ihm ja eine „bedingungslose Freilassung” zuteil werde. 

Alles weitere könne im Rahmen eines normalen Berufungsverfahren geklärt werden. Einfacher ausgedrückt: Trump bekommt eine extrem milde Strafe - er soll sich nicht so anstellen und kann ja sowieso in Berufung gehen. 

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