14. Sanktionspaket gegen Russland von EU-Staaten beschlossen

14. Sanktionspaket gegen Russland von EU-Staaten beschlossen
Die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen soll verhindert werden. Es wird vorerst keine "No Russia Clause" geben.

Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Paket mit Sanktionen gegen Russland verständigt. Das teilte die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag in Brüssel mit. Am Montag wurde das 14. Sanktionspaket beschlossen. Mit den geplanten Strafmaßnahmen soll insbesondere gegen die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen vorgegangen werden.

Diese führt beispielsweise dazu, dass Russlands Rüstungsindustrie noch immer westliche Technologie nutzen kann, um Waffen für den Krieg gegen die Ukraine herzustellen.

Erstmals Sanktionen gegen Flüssiggas

Zudem ist vorgesehen, erstmals scharfe EU-Sanktionen gegen Russlands milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) zu verhängen. Nach Angaben von Diplomaten soll verboten werden, dass Häfen wie der im belgischen Zeebrugge zur Verschiffung von russischem LNG in Drittstaaten genutzt werden. Dies soll dann dazu führen, dass Russland wegen mangelnder Transportkapazitäten weniger Flüssigerdgas verkaufen und weniger Geld in seinen Angriffskrieg stecken kann.

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Für die eigenen Gasimporte sollen die Sanktionen allerdings nicht gelten. Zuletzt (Mai) war Russland der zweitgrößte LNG-Lieferant der EU. Nach Daten des Brüsseler Thinktanks Bruegel kamen im ersten Quartal des laufenden Jahres rund 18 Prozent der europäischen Gasimporte aus Russland. Davon entfielen etwa 42 Prozent auf LNG, der Rest zu in etwa gleich großen Anteilen auf die Pipeline-Routen durch die Ukraine und die Türkei. Am meisten Gas bezog die EU in dem Zeitraum über Pipelines aus Norwegen (32 Prozent) und auf dem Seeweg aus den USA (21 Prozent der gesamten Importe).

Situation in Österreich

Für Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) ist das Fehlen eines kompletten Verbots von russischen Gasimporten aber kein Grund, das Sanktionspaket kleinzureden. "Ich gebe zu, dass wir natürlich die großen Schüsse schon längst gesetzt haben und dass es jetzt mehr um Arrondierungen, Lückenschließungen geht", sagte er am Montag in Luxemburg. Tatsache sei, dass einige Staaten in einer ähnlichen Situation wie Österreich wären, "wo eine hundertprozentige Abkehr von russischen Gas problematisch wäre" - Nachsatz: "Sie ist managebar, aber sie wäre problematisch".

Deutsche Bedenken

Das neue Sanktionspaket war bereits Anfang Mai von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Dass es darauf nicht eher eine Einigung gab, lag insbesondere an deutschen Bedenken und Änderungswünschen. Zuletzt habe es sich angefühlt, als ob Deutschland das neue Ungarn sei, sagte jüngst ein EU-Beamter in Anspielung darauf, dass die Budapester Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán in der Vergangenheit immer wieder Entscheidungen für Russland-Sanktionen verzögert hatte.

Nach Angaben von Diplomaten forderte die deutsche Regierung in den Verhandlungen vor allem, dass Pläne für strengere Maßnahmen gegen eine Umgehung der bestehenden Russland-Sanktionen abgeschwächt werden. Grund waren offensichtlich Warnungen aus der deutschen Wirtschaft, die einen zu hohen Verwaltungsaufwand und Umsatzverluste befürchtet.

Befürworter eines entschlossenen Vorgehens gegen Sanktionsumgehungen verwiesen hingegen auf Schätzungen der EU-Kommission, nach denen über Tochtergesellschaften von europäischen Unternehmen noch immer Waren im Wert von Hunderten Millionen Euro nach Russland geliefert werden, die dort wegen EU-Sanktionen eigentlich nicht mehr landen sollten. Konkret geht es dabei insbesondere um Güter, die zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen können.

Offenbar vorerst keine "No Russia Clause"

Der Kompromiss sieht nach Angaben von Diplomaten nun vor, dass die sogenannte "No Russia Clause" vorerst nicht wie geplant auf Tochterunternehmen angewendet werden muss. Mit ihr wird von EU-Exporteuren verlangt, dass sie die Wiederausfuhr von bestimmten Gütern nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich verbieten. Betroffen davon sind zum Beispiel Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Waffen und fortgeschrittene Technologiegüter, die in russischen Militärsystemen verwendet werden.

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