Zu hohe Neuverschuldung: EU-Kommission verwarnt sieben Mitgliedsländer

Zu hohe Neuverschuldung: EU-Kommission verwarnt sieben Mitgliedsländer
Frankreich steht derzeit an den Finanzmärkten wegen der Neuwahlentscheidung von Präsident Emmanuel Macron unter besonderer Beobachtung.

Die Europäische Kommission leitet gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder ein Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung ein. 

Die sieben Länder wiesen ein übermäßiges Defizit auf, teilte die für die Einhaltung von EU-Schuldenregeln zuständige Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei sind betroffen, gegen Rumänien ist bereits ein Verfahren anhängig.

Frankreich steht derzeit an den Finanzmärkten wegen der Neuwahlentscheidung von Präsident Emmanuel Macron unter besonderer Beobachtung.

Die Empfehlung der EU-Kommission, ein Defizitverfahren einzuleiten, muss im Juli noch von den EU-Finanzministern gebilligt werden, was als Formalie gilt. Im November wird Brüssel dann Vorschläge dazu vorlegen, wie schnell das Defizit gesenkt werden soll.

Herausforderungen auch für Österreich

Im Vorjahr hatte die EU-Kommission für Österreich vor allem die hohe Abhängigkeit von russischem Gas kritisiert und einen rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien gefordert. Handlungsbedarf sah die Brüsseler Behörde auch im heimischen Gesundheitswesen

Zu den Herausforderungen Österreichs zählten zudem das ungenutzte Potenzial von Frauen, gering qualifizierte Arbeitnehmer, ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt. In den Länderberichten werden Bestandsaufnahmen der Haushaltslagen vorgenommen und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre bewertet.

Im Jahreszyklus prüft die EU-Kommission die Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik der Regierungen und erteilt gezielte Ratschläge für Korrekturen. Dieses sogenannte Europäische Semester soll dazu beitragen, die Politik der EU-Staaten zu koordinieren. 

Zu große Budgetdefizite und Schuldenberge, aber auch Reformstau sollen vermieden werden. Übergeordnetes Ziel ist, die Maastricht-Obergrenzen von maximal drei Prozent Budgetdefizit und 60 Prozent Gesamtverschuldung einzuhalten.

Wegen Pandemie und Ukraine-Krieg zuletzt ausgesetzt

Die Defizitverfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

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