Posierte mit abgetrenntem Kopf: Syrischer Flüchtling verurteilt

Symbolbild - Rebellen in Syrien
Der Mann wurde wegen dieses Kriegsverbrechens zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Er hat in Syrien mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert und muss daher in Deutschland in Haft: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat einen syrischen Flüchtling wegen dieses Kriegsverbrechens sowie Kriminalität im Saarland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre. Der am Donnerstag verurteilte 34-Jährige hatte gestanden. 2018 war er schon vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Mann brüstete sich mit Foto

Der Syrer hatte sich laut seinem neuen Koblenzer Urteil einst in seiner Heimat dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung von Präsident Bashar al-Assad angeschlossen. Dort habe er mit dem Kopf eines Soldaten herabwürdigend für einen Fotografen posiert und sich das Foto auf sein Handy schicken lassen, um sich damit zu brüsten.

Die Anklage warf ihm nicht vor, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kündigten aber beide keine Revision an.

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