EU prüft Sanktionen, Orban sagt Einlenken zu
Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen der EU-Kommission und dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban geht weiter. Nachdem die Brüsseler Behörde, die über die Einhaltung der EU-Abkommen wacht, drei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ankündigte, stellte Orban in einer Aussprache mit Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) ein Einlenken in Aussicht. Zumindest in zwei der drei Kritikpunkten könne er nachgeben; welche dies sind, habe er in der Sitzung laut Teilnehmern aber nicht gesagt.
Aus EVP-Kreisen erfuhr der KURIER, dass Orban bei dem beanstandenden Gesetz zur Wahlwerbung zurückrudern dürfte. Sie sollte laut einer Verfassungsänderung nur mehr in „öffentlichen Mediendiensten“ ausgestrahlt werden dürfen; die Kommission vermutet, dass sich die Regierung so Einfluss darauf sichern will.
Der zweite Punkt, bei dem Orban nachgeben könnte: Jener Artikel, der dem Präsidenten des nationalen Justizamtes das Recht gibt, laufende Verfahren an andere Gerichte zu verweisen. Brüssel fordert, dass das Gericht für ein Verfahren durch Kriterien wie den Wohnsitz, nicht aber durch eine Entscheidung der Verwaltung im Einzelfall gewählt werden soll.
Vorerst hart bleiben wolle Orban laut EVP-Mitgliedern bei der umstrittenen Sonderabgabe, die jene Geldstrafen, die die ungarische Regierung vom eigenen Verfassungsgericht oder vom Europäischen Gerichtshof bekommt, automatisch an die Bürger weiterreicht.
Entzug des Stimmrechts
Die EU-Kommission erhöht derweil den Druck auf die ungarische Regierung. Im Juni wolle man über ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags entscheiden, sagte Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch vor dem EU-Parlament. Auch einige Abgeordnete forderten diesen Schritt bei einer emotionalen Debatte zu Ungarn. Artikel 7 sieht Sanktionen bei Verstößen u. a. gegen Menschenwürde, Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit vor. Dies kann zum Entzug der Stimmrechte eines Landes in den EU-Gremien führen (mehr dazu lesen Sie im KURIER-Interview mit Viktor Orban).
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