Italien lehnt Referendum über Sterbehilfe trotz 750.000 Unterschriften ab

Italien lehnt Referendum über Sterbehilfe trotz 750.000 Unterschriften ab
Nachdem das Verfassungsgericht einen Antrag auf ein Referendum abgelehnt hat, wird in Italien heftig diskutiert.

Nachdem das italienische Verfassungsgericht am Dienstagabend einen Antrag auf ein Referendum zur Legalisierung der Sterbehilfe abgelehnt hat, wird in Italien heftig diskutiert: Aktivistengruppen zeigten sich über das Gerichtsurteil tief enttäuscht und kündigten weitere Initiativen zur Legalisierung der Sterbehilfe an. Die Politik ist gespalten.

Das Gericht erklärte, dass das vorgeschlagene Referendum nicht den verfassungsmäßig garantierten "Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen" gewährleiste. Die Befürworter des Rechts auf Sterbehilfe hatten im vergangenen August 750.000 Unterschriften gesammelt, um die Volksabstimmung zu erzwingen.

Nach geltendem italienischen Recht kann jeder, der einer anderen Person hilft, Suizid zu begehen, mit einer Haftstrafe zwischen fünf und zwölf Jahren bestraft werden. Bestimmte Personen, die durch medizinische "Behandlungen am Leben erhalten werden" und "an einer irreversiblen Erkrankung leiden, die körperliches und psychisches Leid verursacht, das sie als unerträglich empfinden", sind davon aber ausgenommen.

Auf politischer Ebene sorgte der Beschluss des Verfassungsgerichts für Diskussionen. "Die Ablehnung eines Referendums ist nie eine gute Nachricht für eine Demokratie", sagte Lega-Chef Matteo Salvini. Der sozialdemokratische Senator Andrea Marcucci rief das Parlament auf, ein längst fälliges Sterbehilfe-Gesetz zu verabschieden. Das Parlament müsse endlich die moralische Kraft aufbringen, ein heikles und grundlegendes Thema anzugehen, das "schuldhaft zu viele Jahre schon aufgeschoben wurde", so Marcucci.

Diese Ansicht teilt auch Sozialdemokraten-Chef Enrico Letta: "Die Ablehnung des Referendums über die legale Sterbehilfe durch das Verfassungsgericht muss das Parlament nun dazu bewegen, das Gesetz über die Beihilfe zum Suizid zu verabschieden, so wie es das Gericht selbst gesagt hat."

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde von der katholischen Kirche begrüßt. Noch vor wenigen Tagen hatte sich der Papst klar gegen Sterbehilfe ausgesprochen und die Staaten aufgerufen, Palliativmedizin zur Linderung der Leiden von Sterbenden zu fördern.

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