Flüchtlinge: UNHCR fordert Ende von illegalen "Pushbacks" in der EU

FILES-GREECE-IMMIGRATION-REFUGEE-NGO-HEALTH-RIGHTS
UN-Organisation warnt vor Angriff auf Asylrecht an EU-Grenzen. Griechenland und Balkan im Visier, obwohl Länder nicht genannt werden.

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat sich über die Zunahme von Abschiebungen und "Pushbacks" - also die direkte Zurückweisung - von Flüchtlingen und Asylsuchenden an Europas Land- und Seegrenzen "alarmiert" gezeigt. Die betroffenen Staaten müssten diese Vorgehensweisen "dringend" untersuchen und beenden, forderte das UNHCR am Donnerstag in einer Aussendung, ohne bestimmte Länder zu nennen.

Einige europäische Staaten würden den "Zugang zu Asyl einschränken, Menschen zurückschieben, nachdem sie bereits deren Hoheitsgebiet oder Hoheitsgewässer erreicht haben, und Gewalt gegen sie an den Grenzen anwenden", sagte die stellvertretende UNO-Flüchtlingshochkommissarin, Gillian Triggs.

Die "Pushbacks" würden auf "gewaltsame und offenbar systematische Weise" durchgeführt. Boote mit Geflüchteten werden zurückgeschleppt, die Menschen nach der Anlandung zusammengetrieben und dann zurück aufs Meer gebracht, berichtete das UNHCR. Auf dem Landweg würden Menschen auch ohne jegliches Verfahren inhaftiert und zwangsweise zurückgeschoben, ohne ihre Schutzbedürftigkeit zu klären. "Viele Menschen haben von Gewalt und Missbrauch durch staatliche Akteure berichtet."

Auch Österreich im Visier

Berichte über illegale "Pushbacks" gibt es seit Jahren. In den vergangenen Monaten häuften sich Berichte von Zurückweisungen Geflüchteter in Griechenland, aber auch von Kettenabschiebungen entlang der Balkanroute in Richtung des Nicht-EU-Landes Bosnien-Herzegowina - dabei soll es auch zu "Pushbacks" in Österreich gekommen sein. An den Vorfällen in der Ägäis sollen auch Beamte der EU-Grenzschutzagentur Frontex beteiligt gewesen sein.

Recht auf Asylverfahren

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie EU-Recht verpflichten die Mitgliedsländer, Menschen das Recht auf ein Asylverfahren zu garantieren und den Grundsatz des "Non-Refoulement" (Menschen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, nicht zurückzuweisen), einzuhalten - selbst wenn sie irregulär einreisen. Grenzbehörden müssen also immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen, wenn die eingereiste Person um Asyl ansuchen möchte.

"Bei der Achtung von Menschenleben und Flüchtlingsrechten gibt es keine Wahl, sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung", betonte Triggs. Länder könnten zwar ihre Grenzen kontrollieren, müssten dabei aber auch die Menschenrechte respektieren, appellierte sie.

Das UNHCR plädierte für die Einrichtung nationaler unabhängiger Überwachungsmechanismen, um den Zugang zu Asyl zu gewährleisten, Rechtsverletzungen an den Grenzen zu verhindern und sicherzustellen, dass Verantwortung übernommen werde. Ein unabhängiges Monitoring wird auch im EU-Paket vorgeschlagen und wir fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, dies zu unterstützen", so Triggs.

Kommentare