Tötung Zawahiris: Dürfen die USA weltweit ihre Killerdrohnen einsetzen?

Tötung Zawahiris: Dürfen die USA weltweit ihre Killerdrohnen einsetzen?
Die Tötung des Terroristen Al-Zawahiri in Kabul wirft völkerrechtliche Fragen auf.

Sonntagfrüh, Kabuler Stadtteil Sherpur: Aiman al-Zawahiri tritt auf seinen Balkon. Eine Drohne beobachtet ihn, ein Operator drückt auf einen Knopf. Zwei „Hellfire“-Raketen schießen auf den Terroristen zu, fahren insgesamt zwölf Stahlklingen aus, die den Al-Kaida-Chef zerstückeln. 31 Stunden später verkündet US-Präsident Joe Biden in Western-Manier: „Der Gerechtigkeit ist genüge getan und dieser Terrorist ist nicht mehr“, sagte er und drohte: „Es spielt keine Rolle, wie lange es dauert, wo du dich versteckst, wenn du eine Bedrohung für unsere Bürger bist, werden wir dich finden und auslöschen.“

Eine vollmundige Drohung an den Internationalen Terrorismus. Doch ist sie mit dem Völkerrecht vereinbar? Nein, sagen Experten.

Kein „Bewaffneter Konflikt“

„Einerseits hat man die Souveränität Afghanistans verletzt, es lag keine Zustimmung der betroffenen Regierung vor“, sagt Völkerrechtsexperte Ralph Janik zum KURIER. „Andererseits, weil Al-Kaida und die USA sich nicht in einem „bewaffneten Konflikt„ befunden haben.“ Im Falle eines „bewaffneten Konflikts“ findet das humanitäre Völkerrecht Anwendung, das sogenannte “Recht im Krieg“. 

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