US-Invasion im Irak: „Der zweite Sargnagel des Völkerrechts“

US-Invasion im Irak: „Der zweite Sargnagel des Völkerrechts“
Vor 20 Jahren begann Washington mit seinem Angriffskrieg auf den Irak – mit Folgen, die bis heute andauern.

„Schrecken und Furcht“ sollen die 40 Marschflugkörper verbreiten, die die US-Truppen am 20. März 2003 auf Bagdad abfeuern. Es ist der Beginn eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs, dessen Nachwirkungen bis heute anhalten. Eines Kriegs, der auf einer Lüge basiert – die Massenvernichtungswaffen, die die USA „todsicher“ im Irak zu wissen behaupteten, gab es schlichtweg nicht.

In Diskussionen über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fällt öfters der Vergleich mit der US-Invasion in den Irak – doch wie sieht dies das Völkerrecht?

„Aus völkerrechtlicher Sicht sind der US-Angriff auf den Irak und jener Russlands auf die Ukraine im Ergebnis ident: Es gab keine Grundlage, und das Selbstverteidigungsrecht wurde ad absurdum geführt: Die USA haben von ,präventiver Selbstverteidigung‘ gesprochen, damit der Irak keine Massenvernichtungswaffen bekommt beziehungsweise nicht zu stark wird. Russland ist wiederum nicht konkret geworden, sondern hat einfach pauschal von Bedrohungen für Russland oder russischen Staatsangehörige fabuliert“, sagt Völkerrechtsexperte Ralph Janik zum KURIER.

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