Akustische Wohnungsüberwachung verstößt gegen deutsche Verfassung

Lauschangriff (Archivbild)
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig, was das Ausspionieren in Wohnungen betrifft.


Das deutsche Bundesverfassungsgericht beanstandet Vorschriften des Verfassungsschutzes in Bayern. Das Gesetz von 2016 hatte unter anderem Wohnungsüberwachungen erleichtert.


Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete zahlreiche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte die Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Gesetz.

Einsatz verdeckter V-Leute

Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft und gab dem bayerischen Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse, unter anderem im Bereich akustische Wohnungsüberwachung, Onlinedurchsuchung und beim Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leuten. Damit sollte unter anderem der islamistischen Terrorgefahr begegnet werden, so die Begründung. Bayern hat nun bis zum 31. Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Bis dahin kann das Gesetz nur unter Auflagen angewendet werden.

Schon bei seiner Einführung war das Gesetz umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte es bei der Verhandlung im Dezember vergangenen Jahres unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.

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