Zum Vergleich: Sechs Jahre zuvor wurden rund 12.600 Überwachungsmaßnahmen genehmigt, ein Jahr später bereits 13.200.
12,4 Prozent Erfolgsquote
In den Neunzigerjahren wurden vor allem Telefone abgehört, damals führte etwa jede zweite dieser Überwachungsmaßnahmen zu einem Schuldspruch. Im Vorjahr waren es hingegen nur noch 12,4 Prozent. Dabei lässt sich das die Justiz einiges kosten, allein für Telefonüberwachungen wurden 12,44 Millionen Euro ausgeben. Das ist eine Verdopplung der Kosten seit 2008.
Die Kosten für die Hausdurchsuchungen lassen sich nicht beziffern, hält Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an Nikolaus Scherak (Neos) fest.
„Überwachungsmaßnahmen, die in die Privatsphäre der Bürger eingreifen, sind immer mit großer Bedacht anzuordnen“, warnt Scherak. „Unsere Anfragebeantwortung lässt allerdings Zweifel aufkommen, ob dieses Prinzip in Österreich auch tatsächlich gelebt wird.“
Scherak fragt sich, „ob die vom Staat gesetzten Überwachungsmaßnahmen zielführend oder überhaupt notwendig sind“. Nur in 18,8 Prozent aller Ermittlungsverfahren, in denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, sei es im vergangenen Jahr zu Verurteilungen gekommen.
Zugenommen hat die Zahl der Lauschangriffe auf 285 Fälle. Schuldsprüche gab es gerade einmal in fünfzehn Fällen. Diese Maßnahme wird vor allem gegen Terroristen oder kriminelle Organisationen eingesetzt, die etwa im Drogenhandel aktiv sind. Auch hier gibt es eine steigende Tendenz: 2019 waren es 178 Lauschangriffe, im Jahr 2020 schon 205.
Innerhalb der siebzehn Staatsanwaltschaften gibt es jedenfalls große Unterschiede, wie viele der Maßnahmen angeordnet werden.
Allein die Staatsanwaltschaft Wien ist für 41 Prozent aller besonderen Ermittlungsmaßnahmen in Österreich verantwortlich, die Staatsanwaltschaft Graz für weitere 10,6 Prozent.
Das ist an sich nicht überraschend, gerade im großstädtischen Bereich ist die Schwerkriminalität eher zu finden als am Land. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Vorjahr 139-mal besondere Überwachungsmaßnahmen angeordnet – diese führten zu lediglich einem Verfahren, das aber keinen einzigen Schuldspruch erbrachte.
Eine Anfrage des KURIER über die Hintergründe dieser mageren Bilanz ließen das Justizministerium und die WKStA unbeantwortet.
Wird ein Verfahren, bei dem eine besondere Ermittlungsmaßnahme zum Einsatz kam, allerdings nicht eingestellt und kommt es tatsächlich zu einem Prozess, dann darf der Angeklagte wenig Hoffnung haben – nur noch in sechs Prozent der Fälle gibt es dabei einen Freispruch. Die Beweislast durch Tonbandaufnahmen ist jedenfalls hoch.
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