Lauschangriffe bei Terror- und Drogenermittlungen nur selten im Einsatz

Lauschangriffe bei Terror- und Drogenermittlungen nur selten im Einsatz
Nur zehn Mal wurden im Vorjahr Lausch- und Spähangriffe angeordnet. Videofallen wurden 161 Mal genutzt.

Sie laufen unter dem Stichwort "besondere Ermittlungsmaßnahmen" - gemeint sind Lausch- und Spähangriffe. Wie aus einem aktuellen Bericht des Justizministeriums hervorgeht, werden diese Maßnahmen kaum genutzt. Konkret wurde 2019 in zehn Fällen ein großer Späh- und Lauschangriff angeordnet.

Optische Überwachungen – die sogenannte Videofalle - wurden 2019 in 161 Fällen angeordnet, wobei in 68 Fällen die Überwachung erfolgreich war. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs (Rasterfahndung) wurde in keinem Fall angeordnet.

Eingesetzt wurden die Maßnahmen in erster Linie bei Drogen-Ermittlungen - aber auch bei Terror-Verdacht.

Dschihadisten-Wohnung überwacht

Die meisten entsprechenden Anträge stellte die Staatsanwaltschaft Wien. In einem Fall wurde in der Wohnung eines Terrorverdächtigen eine optische und akustische Überwachung für die Dauer von rund zwei Monaten installiert. Laut Begründung der Staatsanwaltschaft hätten die Beschuldigten fast ausschließlich internetgestützte Kommunikation benützt, sodass die Erfolgsaussichten der weiteren Überwachung von Nachrichten äußerst gering und die optische und akustische Überwachung erforderlich gewesen sind.

In einem weiteren Ermittlungsverfahren ordnete die Staatsanwaltschaft Wien aufgrund einer Europäischen Ermittlungsanordnung  der Staatsanwaltschaft München eine GPS-Peilung sowie eine akustische Überwachung eines Pkw an. Verdacht: Der Fahrzeugbesitzer ist Mitglied einer international tätigen, kriminellen Vereinigung - konkret ging es um Drogenhandel im großen Stil.

Auch in einem weiteren Fall wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien das Auto eines mutmaßlichen Drogendealers verwanzt, der grenzüberschreitend mit 20 anderen Personen tätig gewesen sein soll.

Bei einem Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen wurde eine bereits bewilligte akustische Überwachung zurückgezogen. Laut ausländischen Behörden hätte sich der Verdacht, dass der Beschuldigte mit Waffen oder Sprengsätzen zu tun hätte, nicht erhärtet.

Elf Burschen missbraucht

Aber auch bei sexuellem Missbrauch werden die besonderen Ermittlungsmaßnahmen eingesetzt. Konkreter Fall: Die Staatsanwaltschaft Wien ordnete die optische und akustische Überwachung einer Wohnung an. Sie gehörte einem Mann, der zumindest elf unmündige Burschen sexuell missbraucht haben soll. Die Ermittlungsmaßnahme führte zur Festnahme und Sicherstellung von Beweismitteln.

Unterm Strich wurden 161 Mal Videofallen angeordnet - das entspricht in etwa den Zahlen der Vorjahre. In 68 Fällen war die Überwachung erfolgreich. In 55 Fällen hingegen war die Überwachung erfolglos. In insgesamt 44 Fällen liegt ein Ergebnis nicht vor bzw. kann der Erfolg der durchgeführten Maßnahme noch nicht beurteilt werden.

Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt 260 Verdächtige. 73 Mal wurde die Überwachung bei Suchtmittel-Ermittlungen eingesetzt. In 65 Fällen diente die Überwachung der Aufklärung von Verbrechen gegen fremdes Vermögen; in fünf Fällen der Aufklärung von strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben. Sechs Verfahren hatten einen Terror-Zusammenhang. In zwei Fällen diente die Überwachung der Aufklärung von Straftaten nach dem Verbotsgesetz.

Lange Überwachung

In 102 Fällen – und somit im überwiegenden Teil der Fälle – wurden die Zeiträume für die durchgeführte Überwachung mit über einem Monat festgelegt (2018: 92); eine sehr kurze Überwachungsdauer, nämlich bis zu 24 Stunden, wurde in einem Fall angeordnet. In 13 Fällen wurde die Überwachung über einen Zeitraum bis zu zwei Wochen und in 51 Fällen bis zu einem Monat angeordnet.

Die geringe Zahl der Fälle bedeute nicht, dass die erweiterten Ermittlungsmaßnahmen nicht nötig sind, warnt man im Justizministerium. Damit würde man die Präventivwirkung des Gesetzes übersehen, mit dessen erweiterten Befugnissen Österreich signalisiert, entschlossen gegen organisierte und andere schwere Formen der Kriminalität vorzugehen.

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