Stundungen für Wohnungsmieter sind ausgelaufen

Stundungen für Wohnungsmieter sind ausgelaufen
Viele Wohnungsmieter sind in Folge von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit mit dem Zins im Rückstand. Wie es weiter geht.

Laut Arbeiterkammer sind in Wien rund 5.700 Mieter gefährdet, ihre Wohnung zu verlieren. Denn die Stundung der Mieten von April bis Juni 2020 ist im März dieses Jahres ausgelaufen. Die Nachzahlung der Mietschulden ist jedoch aufgrund von Jobverlust oder Kurzarbeit für viele Mieter noch immer schwer zu bewältigen.

Gestundete Mieten: Auf den Zeitraum kommt es an

"Man muss  zwischen den gestundeten Mieten von April bis Juni 2020 und Zahlungsrückständen, die danach, seit Juli 2020 entstanden sind, unterscheiden. Eine Kündigung oder Räumung wegen Mietzinsrückständen aus dem 2. Quartal 2020 ist bis zum 30. Juni 2022 ausgeschlossen,“ betont Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung.

Wie Vermieter handeln können

Die Räumung des Mieters ist also frühestens mit Juli 2022 möglich. Sehr wohl kann aber der Zahlungsrückstand – inklusive Verzugszinsen von höchstens vier Prozent – „seit 1. April 2021 eingeklagt oder von einer hinterlegten Kaution in Abzug gebracht werden“, so Hanel-Torsch. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Mieter, bei denen die Rückstände ab Juli 2020 angefallen sind. „Hier könnte der Vermieter eine Mietzinsklage einbringen oder gleich kündigen.“

Kulanz-Lösungen suchen

Stundungen für Wohnungsmieter sind ausgelaufen

Wer vor dem Problem steht, seine aktuelle Miete nicht oder nicht zur Gänze bezahlen zu können, „sollte sich umgehend mit seinem Vermieter ins Einvernehmen setzen und um eine Lösung – etwa eine Ratenzahlung – bemühen“, so die Expertin. „Wenn, im schlimmsten Fall, eine Räumungsklage eintrifft, ist es für Mieter wichtig, rasch zu handeln und sich rechtliche Unterstützung zu sichern“, so Hanel-Torsch.

Öffentliche Hand soll bürgen

Der Eigentümer- und Vermieterverband schlägt hingegen ein Modell vor, mit dem die Vermieter rasch an ihr Geld kommen und der Staat bis zur Zahlung der Miete die Haftung übernimmt. Die gestundeten Mieten sollen den Vermietern über einen Kredit, für den die öffentliche Hand bürgt, ausbezahlt werden. Die Mieter sollen den Kredit dann über fünf Jahre zurückzahlen.

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