Stadtplanung: Ein neidischer Blick nach Schweden

Lobautunnel
In Schweden wird derzeit ein nationaler Infrastrukturplan ausgearbeitet, dessen Vorhaben gegen etwaige Regierungswechsel immun ist.
Agnes Preusser

Agnes Preusser

Dieser Text handelt nicht davon, ob die Stadtstraße oder der Lobautunnel aus ökologischer Sicht sinnvoll sind. In der gestrigen Sondersitzung des Gemeinderats, der – mal wieder! – zu diesem Thema einberufen wurde, ging es größtenteils schließlich auch nicht mehr darum.

Die Mandatare einigten sich nach einigen Diskussionen vielmehr darauf, dass man den kürzlich stattgefundenen „mutmaßlichen Brandanschlag“ auf das Camp der Klima-Aktivisten verurteile. Der kleinste gemeinsame Nenner im Gemeinderat ist also, sich darauf zu verständigen, dass eine offensichtliche und gefährliche Straftat zu verurteilen ist. (Die FPÖ tat nicht einmal das.) Dass das etwas zum dringend notwendigen Infrastrukturausbau in Wien beigetragen hat, darf bezweifelt werden.

In Schweden wird derzeit auch über Infrastruktur diskutiert. Trafikverket, die staatliche Verkehrsbehörde, hat einen Infrastrukturplan ausgearbeitet. Dieser beinhaltet Pläne bis ins Jahr 2033 und wird derzeit von allen Parteien zerpflückt. Dabei geht es auch ziemlich zur Sache. „Durch das Hin und Her im Zulassungsverfahren wird es noch bis zum Ende des Frühjahrs ordentlich brodeln“, heißt es dazu von Trafikverket.

Der wesentliche Unterschied zu Österreich ist jedoch: Wenn der schwedische Infrastrukturplan einmal beschlossen wurde, dann wird er auch durchgezogen – egal, wer gerade an der Macht ist. Sprich: Die darin festgelegten Vorhaben und Budgets sind gegen etwaige Regierungswechsel immun.

Die langfristige Planung wurde 2011 gesetzlich festgelegt. So wird verhindert, dass Projekte immer dann zum Erliegen kommen, wenn politisches Kleingeld gewechselt werden soll. Eine eingehende Prüfung und ein gemeinsamer, bindender Beschluss für Projekte würden auch hierzulande einiges erleichtern.

Dann müsste man nicht jahrzehntelang über mehrmals beschlossene und wieder abgesagte Vorhaben diskutieren, um sich schlussendlich auf eine Feststellung zu einigen, die ohnehin seit Jahrhunderten im Strafgesetz geregelt ist.

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