Unheiliger Zweck, unheilige Mittel

Trotz niederer Motive ist es gut, dass es diese Wahlanfechtung gibt.
Thomas  Trescher

Thomas Trescher

Trotzdem müssen wir der FPÖ für diese Anfechtung dankbar sein.

von Thomas Trescher

über die Wahlanfechtung

Zunächst waren sich fast alle einig: Dass die Wahlanfechtung der FPÖ chancenlos sein wird und ein politisches Manöver ist. Es war abzusehen, dass sie die Wahl anfechten wird, bei einem derart knappen Ergebnis ist das wenig verwunderlich; genau deshalb vermuteten viele eine Wahlanfechtung aus Trotz und aus Prinzip. Nach vier Verhandlungstagen am Verfassungsgerichtshof ist zu sagen: Es ist gut, dass es diese Wahlanfechtung gibt.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Die FPÖ hat ins Blaue geschossen und ins Schwarze getroffen. Oder, und das ist wahrscheinlicher: Sie wusste aus vorhergehenden Wahlgängen von solchen Vorkommnissen, hat diese Wahlen aber nicht angefochten. Das zeugt von Kalkül und zeigt, wie die FPÖ Politik macht – zum eigenen Vorteil und nicht zum Staatswohl, egal was sie behauptet. Das zeigt auch ein Donnerstag vor Gericht aufgetauchtes Schriftstück, in dem der Vermerk steht, dass in einem Wahlbezirk "aufgrund des guten Abschneidens von Norbert Hofer auf eine Protokollierung der Missstände verzichtet wurde."

Zudem dürfte die FPÖ bei der Wahlanfechtung ziemlich skrupellos vorgegangen sein, zu Ungunsten ihrer eigenen Beisitzer: Aus dem Verhandlungsverlauf geht hervor, dass – zumindest teilweise – FPÖ-Wahlbeisitzern seitens der Partei ein Fragebogen vorgelegt (oder dieser telefonisch abgefragt) wurde, wie die Wahl in dem jeweiligen Bezirk abgelaufen ist. Die Wahlbeisitzer – wie die Aussagen gezeigt haben ziemlich durchwegs nicht in Kenntnis der rechtlichen Lage – haben die Fragen der Partei wahrheitsgemäß beantwortet, obwohl sie in den Protokollen der Wahlbehörden etwas anderes beglaubigt haben. Die meisten sagten auch aus, dass ihrer Ansicht nach alles sehr korrekt abgelaufen ist (auch wenn dem oft nicht so war). Nun mussten sie sich als Zeugen vor dem Verfassungsgerichtshof rechtfertigen, weil sie den Fragebogen ihrer Partei beantwortet haben – teilweise könnte das auch strafrechtlich relevant sein. Die FPÖ hat ihre eigenen Beisitzer in die Bredouille geritten und einer möglichen Strafverfolgung ausgeliefert.

Nur: Das mag alles ethisch problematisch und politisch fragwürdig sein, für den Verhandlungsgegenstand der Anfechtung ist es nicht relevant. Es ist diese Stichwahl angefochten; und über diese Stichwahl haben die Richter zu entscheiden. Egal, ob bei vorhergehenden Wahlen ebenfalls so vorgegangen wurde (beziehungsweise haben die Verfassungsrichter zu entscheiden, ob das von Relevanz ist). Egal, wie die Wahlanfechtung zustande gekommen ist. Jetzt zu prophezeien, wie das Verfahren ausgeht, wie die Richter entscheiden werden, wäre anmaßend. Aber es geht auch um mehr als nur um diese Wahl.

Denn die Zustände, die durch die Verhandlung zu Tage getreten sind, sind zum Teil erschreckend – und sie zeigen eklatanten Reformbedarf auf. Bei manchen Bezirken herrschte offenbar regelrechte Wurschtigkeit vor, in anderen Unkenntnis, wieder andere waren – trotz redlicher Bemühungen – mit der Anzahl der Wahlkarten überfordert. Am Ende dieser vier Verhandlungstage sind sich ziemlich alle einig: So kann es nicht weitergehen. Und deshalb müssen wir der FPÖ für diese Anfechtung dankbar sei, egal welche Motive dahinter stehen.

Nachlese:

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