Keine Strafe wiegt Kindesleid auf

Keine Strafe wiegt Kindesleid auf
Eine bedingte Strafe mit Weisungen klingt auf den ersten Blick harmlos. Doch sie bedeutet Kontrolle, die hinter Gittern nicht möglich ist
Michaela Reibenwein

Michaela Reibenwein

Kann es eine angemessene Strafe für Kindesleid geben? Nein. Was den Kindern und Jugendlichen passiert ist, die gequält und missbraucht wurden, wird sie ein Leben lang begleiten.

Wenn dieser Missbrauch auch noch gefilmt oder fotografiert und ins Internet gestellt wurde, wird er sich nie wieder löschen lassen. Das Internet vergisst nicht. Auch nicht das Leiden unschuldiger Opfer.

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Die Täter sollen die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Nicht nur diejenigen, die den Missbrauch begehen. Auch diejenigen, die solche Aufnahmen sammeln, sie herunterladen, sie tauschen. Denn erst durch ihren Konsum gibt es einen „Markt“. Und der ist groß.