Nach Prozess: Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig
Nun ist es fix: Florian Teichtmeister wurde wegen des Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen angeklagt und nun auch rechtskräftig schuldig gesprochen. Teichtmeister selbst nahm das Urteil bereits am Dienstag an. Die Staatsanwaltschaft wollte keine Erklärung abgeben. Am Mittwochnachmittag erklärte selbige aber, dass sie keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Gericht hat Teichtmeister zudem folgende Weisungen erteilt:
- Psychotherapie
- Alkohol- und Drogenabstinenz
- Bewährungshilfe
Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung kam es zu Protesten vor dem Gerichtsgebäude. Lesen Sie hier dazu mehr.
Den Prozess zum Nachlesen gibt es hier:
Teichtmeister Prozess
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Teichtmeister-Urteil rechtskräftig
Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst keine Erklärung abgeben wollte, ist nun seit Mittwochnachmittag fix: Die Staatsanwaltschaft wird keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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Urteil ist nicht rechtskräftig
Teichtmeister nimmt das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Richter begründet das Urteil
Der Richter begründet das Urteil: "Die wesentliche Frage war die nach der angemessenen Strafe." Der lange Deliktszeitraum habe gegen Teichtmeister gesprochen. Ebenso die Menge der sichergestellten und einschlägigen Dateien.
Mildern sei zu berücksichtigen gewesen, dass Teichtmeister keine Vorstrafen hat. Er ist Ersttäter. Außerdem wurde ihm auch das Geständnis zugute gehalten. "Sie haben von Anfang an kooperiert. Sie haben selbst gesagt, Sie wollten erwischt werden und haben alle Daten herausgegeben."
Das mediale Aufsehen führe auch dazu, dass er einen Prozess über sich ergehen lassen müsse, der seinesgleichen sucht. "Die Situation ist besonders. Sie erscheinen hier als ruinierter Mann, der geläutert ist und seine Fehler erkennt", betont Richter Apostol.
Der Angeklagte habe mit einer gesellschaftlichen Vorverurteilung zu kämpfen. Der Richter erwähnt den Galgen, der vor dem Gericht aufgestellt wurde - die soziale Ächtung und Vorverurteilung müsse mildernd gewertet sein. Ebenso wie der Umstand, dass der Angeklagte tatsächlich krank ist. "So eine Neigung sucht man sich nicht aus. Wichtig ist, wie man damit umgeht."
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Weisungen für den Schauspieler
Folgende Weisungen bekommt der Schauspieler: Psychotherapie, Alkohol- und Drogenabstinenz sowie Bewährungshilfe.
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Zwei Jahre bedingte Haft
Teichtmeister wird zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die gesamte Strafe wird bedingt nachgesehen. Auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum wird angeordnet, ebenfalls bedingt.
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"Florian Teichtmeister ist schuldig"
Vor der Urteilsverkündung betont Richter nochmals, dass jede Form von Beifall verboten ist. Die Polizei sei angewiesen, sofort einzuschreiten.
"Florian Teichtmeister ist schuldig"
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Urteilsverkündung
Es ist so weit: Nach 45-minütiger Beratung ist das Schöffengericht zu einem Urteil gekommen. Richter Apostol wird es in wenigen Sekunden verkünden.
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Teichtmeister hat das letzte Wort
"Ich würde gerne etwas sagen", sagt er. Es sei für ihn sehr erschreckend zu hören, was er geschrieben und gemacht habe. "Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe und möchte mich entschuldigen. Auch, dass medial im Vorfeld der Eindruck entstanden ist, ich sei mir über die Folgen nicht bewusst." Das Leid der Opfer beschäftige ihn seit zwei Jahren im Zuge der Therapie. "Ich übernehme die Verantwortung und entschuldige mich, dass ich Menschen verletzt habe und dass sich Menschen von mir verraten fühlen. Speziell meine Familie, die einen sehr hohen Preis zahlt. Auch ihr Name steht am Galgen."
Der Richter kündigt an, dass in etwa 30 Minuten mit der Urteilsverkündung zu rechnen ist.
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Verteidigung mit Schlussworten
Verteidiger Wolm mit seinem Schlussplädoyer: „Es gibt nichts zu beschönigen und wir stimmen Staatsanwalt in den meisten Punkten zu. Nun geht es erstmals um die Frage der Schuld, aber diese nimmt der Angeklagte reumütig auf sich. Die Strafhöhe hingegen ist eine komplexe Frage - gemeinsam mit dem Aspekt der Unterbringung."
Der Anwalt betont, er wolle nur die Anwendung des Gesetzes. Die Erschwernisgründe, die die Staatsanwaltschaft vorgebracht habe, unterschreibe man so. Jetzt sei die Frage, wie man die Strafe bemisst. Dafür brauche es das Gesetz, um eine faire Strafe zu finden.
"Hier braucht es eine sogenannte Einstiegsstrafe, da er das erste Mal vor Gericht steht", so Wolm. Die Verteidigung sieht zudem folgende Milderungsgründe:
- Der bisher ordentlicher Lebenswandel. Teichtmeister hatte zuvor nie Probleme mit Polizei oder Justiz;
- Reumütiges Geständnis. Auch wenn die Staatsanwaltschaft sage, dass dieses erst kam, als die Datenträger sichergestellt wurden, meint Wolm, dass Teichtmeister von Anfang kooperierte. Sogar Passwörter für Speicherträger soll der Angeklagte von sich aus herausgegeben haben. Dadurch lieferte sein Mandant einen Beitrag zur Wahrheitsfindung, führt der Strafverteidiger aus.
- Jobverlust und mediale Berichterstattung sollten sich der Verteidigung zufolge ebenfalls mildernd auswirken.
Als diese Punkte seien in der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Im Falle einer Bewährungsstrafe könne Teichtmeister sein engmaschiges, vor zwei Jahren begonnenes Therapieprogramm fortsetzen - und zwar besser.
"Das Setting hat der Experte Hofmann (psychiatrischer Gutachter, Anm.) empfohlen. Dieses Setting ist von der Qualität Tausendmal besser als in der geschlossenen Anstalt. Über ihm (Teichtmeister, Anm.) hängt das Damoklesschwert des Widerrufs. Der Angeklagte hat immer im Hinterkopf, dass er sich an die Bewährungsauflagen halten muss, sonst sitzt er."
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"Zu befürchten, dass es nicht nur Fantasie bleibt"
Die Staatsanwältin erinnert daran, dass Teichtmeister schon seit 2008 entsprechende Dateien heruntergeladen hat. "Er hat sie nicht nur besessen, er hat sie auch verändert nach seinen sexuellen Gelüsten und mit pädo-sexuellen Texten versehen." Aufgrund des langen Sammelzeitraums könne er sich auch nicht auf Drogen ausreden, denn der regelmäßige Suchtmittelmissbrauch habe laut seiner eigenen Aussage erst 2018 begonnen.
Der Angeklagte sei nicht der typische Kinderporno-Konsument, sondern auch ein Hersteller. "Es ist zu befürchten, dass die Gewaltfantasien, die sich in wie ein roter Faden durch sein Leben ziehen, nicht nur Fantasien bleiben. Irgendwann reicht die Dosis nicht mehr - wie bei Drogen. Pädophilie ist nicht heilbar, nur behandelbar."
Teichtmeister habe auch eine Einkaufsliste erstellt, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde: Darauf standen Masken, Maulspreizen, Sissy-Outfit, Arzt-Outfit, Soldaten-Outfit, ein Tierkostüm, Aufnahme-Equipment, Peitsche und Stöcke sowie Trichter für Urin.
Man sehe daran, das habe Teichtmeister auch zugegeben, dass sich das Verhalten zuspitzte. Zuerst kam der Besitz der Missbrauchsdarstellungen, dann deren Bearbeitung, als nächster Schritt die Texte mit den Gewaltfantasien.
Zudem habe er mit einem jungen Mann gechattet, den er "süßen, klugen Sklaven-Junge" genannt habe. Der junge Mann sprach ihn mit "Herr und Gebieter an". Die Staatsanwältin liest aus den Chats vor - Teichtmeister senkt erneut den Kopf.
"Wir haben hier eine reale Person", sagt die Staatsanwältin. Mit dieser seien bereits Gewaltfantasien ausgetauscht worden. "Ich bitte um die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum." Auch, um den tatsächlichen Missbrauch eines Kindes zu verhindern. Konsumenten seien diejenigen, die den Markt bestimmen. Angebot und Nachfrage.
Zudem merkt die Staatsanwältin generalpräventive Gründe an. "Um der Öffentlichkeit den Unwert solcher Taten vor Augen zu führen."
Selbst wenn der Angeklagte kein Kind selbst missbraucht habe. "Es geht um den Schutz der Kinder. Sie können sich nicht wehren. Kinderschutz geht uns alle an."
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Der Richter schließt das Beweisverfahren
Noch einmal kommen die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt zu Wort. Zum Schluss hat Teichtmeister noch die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen.
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Konsequenzen bei bedingter Unterbringung
Sollte Teichtmeister die Weisungen nicht erfüllen, gäbe es Konsequenzen - nämlich eine unbedingte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. "Er muss die Chance haben, einen vernünftigen Weg einzuschlagen", sagt Hofmann.
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Psychiatrischer Sachverständiger spricht von hohem Rückfallsrisiko
Gutachter Peter Hofmann führt nun öffentlich aus: "Teichtmeister entwickelt sich in Richtung einer schweren Störung." Bei der ersten Befragung habe man von der Gesamtsituation (gemeint ist die Menge und die Bearbeitung des Kindesmissbrauchs-Materials) noch nichts gewusst, diese wurde aber immer plastischer. "Welch enormer logistischer Aufwand notwendig war und welche Dimension das jetzt hat", sagt Hofmann. Allein 2014 wurden demnach 5.600 Dateien gehortet.
"Wenn Sie mehrere Suchtmittel kombinieren, haben Sie eine hohe Wahrscheinlichkeit, rückfällig zu werden", hält Hofmann fest. Eine sexuelle Störung sei zudem nicht wegzutherapieren. Drogenkonsum würde das Problem befeuern. "Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der diese Bilder konsumiert, dann selbst Hand anlegt?", fragt Hofmann und gibt selbst die Antwort: "Daten sprechen von 4 Prozent." Diese vier von 100 Menschen zu identifizieren, sei aber sehr schwierig. Sucht und Gewaltfantasien seien erschwerende Faktoren, aber man könne nicht sagen, ob Teichtmeister das machen würde.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Teichtmeister unter Stress-Situationen - wie schon während Corona - oder Drogenkonsums wieder solche Straftaten begehe, sei jedenfalls sehr hoch. Das Ganze laufe schließlich bereits seit 13 Jahren. "Er kommt aus den lichten Höhen der Gesellschaft. Seine Beziehung ist zu Ende gegangen. Da spielen viele Faktoren hinein." Die Voraussetzung für eine Unterbringung sei gegeben, auch weil bereits seit 2008 das Missbrauchsmaterial konsumiert werde. Doch seine Entwicklung sei positiv. Er sei schon lange in Therapie, es gebe eindeutige Fortschritte. Somit komme aus seiner Sicht eine bedingte Unterbringung infrage.
Eine psychiatrische Behandlung sei als Weisung aber zu empfehlen. Zudem die Weisung einer absoluten Alkohol- und Dorgenabstinenz, die regelmäßig überprüft werden müsse. "Kontrolle ist besser. Und zuletzt ist Bewährungshilfe anzuordnen", meint Hofmann.
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Die Öffentlichkeit ist wieder zugelassen
Die Zuhörer dürfen wieder in den Saal.
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Wer sind die Demonstranten gegen Florian Teichtmeister?
Während der kurzen Ticker-Pause können Sie in der Zwischenzeit nachlesen, wer denn die Menschen sind, die vor dem Gerichtsgebäude gegen Florian Teichtmeister protestiert haben.
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Öffentlichkeit wird ausgeschlossen
Nun ist der psychiatrische Gerichtssachverständige Peter Hofmann an der Reihe. Bevor dieser am Wort ist, liest die besitzende Richterin noch aus dem Transkript einer Sprachnotiz vor, die offenbar auf Teichtmeisters Handy gefunden wurde. Erneut sind die darin geschilderten Fantasien verstörend. Der Schauspieler vergräbt sein Gesicht zwischenzeitlich in den Händen.
Bevor jetzt Hofmann übernimmt, wird die die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Teil seines Gutachtens wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten.
Wir melden uns zurück, sobald die Medien wieder in den Saal dürfen.
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Hinweise auf Weitergabe von Dateien
Der Datenforensiker berichtet davon, dass es Hinweise gebe, dass Dateien weitergegeben worden seien. Möglicherweise sei es aber automatisch passiert, dass die Datei im Hintergrund anderen zur Verfügung gestellt wurde. Das müsse der Nutzer gar nicht wissen.
Richter Apostol fragt: "Herr Magister Teichtmeister, das stimmt alles?" - "Ja."
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Datenforensiker Karsten Theiner präsentiert sein Gutachten
Der Experte berichtet von der großen Datenmenge. "Das ist eher von einem Unternehmen zu erwarten als von einer Einzelperson." Deshalb habe man zunächst die gelöschten Dateien gar nicht erst gesucht. "Man hätte vielleicht noch mehr gefunden, hätte man weitergesucht." Somit gibt es noch immer eine gewisse Dunkelziffer. Zudem dürften weitere Datenträger fehlen.
Man habe 20.000 zufällig ausgewählte Dateien analysiert, da seien auf rund zwei Drittel Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, als Kindern zwischen 0 und 14 Jahren, zu sehen gewesen.
Ein deutlicher Ausschlag nach oben sei bei den Dateien in den Jahren 2020 und 2021 zu sehen gewesen.
Man habe festgestellt, dass der Angeklagte Dateien selbst hergestellt habe - unter anderem in Form von Collagen.
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Die Staatsanwältin ist am Wort; Teichtmeister spricht von Spirale der Abscheulichkeit
Die Staatsanwältin fragt: "Sind Sie pädophil?"
Teichtmeister antwortet: "Angesichts dessen, was wir gehört haben, muss ich diese Frage mit 'ja' beantworten."
Die Bearbeitungen der gesammelten Bilder sollen das Ende eine Eskalationsentwicklung gewesen sein, der Höhepunkte in einer Spirale der Abscheulichkeit, so der Angeklagte.
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Teichtmeister geht nicht von Bühnenrückkehr aus
"Wie soll es weitergehen mit Ihnen?", fragt Richter Apostol. Teichtmeister betont seine Psychotherapie. Er brauche einen festen Tagesablauf und einen Job. "Kann das funktionieren, wenn Demonstranten da sind?", fragt der Richter. Er sei nicht nur Schauspieler, er habe auch eine Ausbildung als Kulturmanager. Er gehe nicht davon aus, dass er jemals wieder auf die Bühne zurückkehren könne. "Ich bin bereit, jegliche Arbeit anzunehmen. Zu allem."
Ein künftiger Arbeitgeber habe wohl mit Repressalien zu rechnen, gibt der Angeklagte zu. "Das hat man in der Vorwoche bei der Kundgebung vor dem Haus meiner Mutter gesehen, die sich in diesem Zusammenhang übrigens nicht das Geringste zuschulden kommen hat lassen."
Apostol spricht auch die Bilder von Teichtmeister an, die in Lokalen in der Wiener Innenstadt gemacht wurden. Da seien auch alkoholische Getränke zu sehen - entgegen der Aussage Teichtmeisters, keinen Alkohol zu trinken. "Das Getränk ist sehr Campari-farbig", stellt Apostol fest. "Das war nicht meiner. Ich trinke immer Cola."
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Teichtmeister wollte schon länger "aufhören"
Teichtmeister betont, er habe nicht erwartet, dass er mit seinem Fall so viel Interesse erweckt. Als er erwischt wurde, war ihm aber klar, dass es vorbei sei. Er hatte immer vor, irgendwann aufzuhören. "Das ist ein Thema über das man Reden muss. Menschen, die dieselbe Problematik haben wie ich, sollten sich Hilfe suchen."
Der Fokus in den vergangenen beiden Jahren galt ganz seiner Therapie. Die erste Therapiesitzung fand dem Schauspieler zufolge bereits wenige Tage nach der Hausdurchsuchung bei zuhause statt. Er bat damals persönlich um Hilfe, um den Entzug nachhaltig und rückfallsfrei zu bewältigen, so Teichtmeister.
Richter Apostol spricht Chats an, die aber nicht näher zitiert werden. Diese fallen laut Teichtmeister in die Zeit des maximalen Konsums. "Aber nicht jeder Kokainabhängige ist sadistisch, das ist mir bewusst". Er betont, dass er niemals vor Minderjährigen masturbiert habe. Fotos mit Minderjährigen würden nur im bekleideten Zustand existieren.
Bei den Missbrauchsdarstellungen seien Körperverletzung und Schläge für ihn die Grenze gewesen. Das, was er in den Texten niederschrieb, habe er sich also nie angeschaut.
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"Niemand wusste davon etwas"
Der Richter spricht die Gewaltfantasien an, die Teichtmeister offenbar niedergeschrieben hat. Die Rede ist etwa vom Bild einer Zehnjährigen beim Oralverkehr oder einer Zwölfjährigen, die gefesselt daliegt. Darunter Texte, die hier bewusst nicht geteilt werden. Der Schauspieler betont, dass er für Kinderpornografie nie bezahlt oder diese mit jemandem geteilt hat. "Niemand wusste davon", erklärt er. -
Zusammenhang mit einem Film?
Im Jahr 2014 habe es bei den Downloads eine Spitze gegeben, stellt Richter Apostol fest. Warum? "Das korelliert mit einer Rolle, die ich damals gespielt habe. Aber ich will mich nicht darauf ausreden."
Auch in den Jahren 2020 und 2021 sei besonders viel Material heruntergeladen worden. Zu dem Zeitpunkt sei er im ständigen Rausch gewesen, beschreibt der Angeklagte.
Bezogen habe er die Dateien aus dem Darknet, wo es Seiten gebe, die derartige Fotos verlinken. Er habe wahllos heruntergegangen. Fotos, die ihm zu weit gegangen wären, habe er aber gelöscht. "Es gab ein zu jung für mich. Und wenn die Darstellungen eindeutig zu weit gingen, konnte ich sie mir nicht schönlügen, dass ich nur Konsument bin." Heute wisse er, welches unendliche Leid die Kinder erfahren würden, die auf solchen Abbildungen zu sehen sind.
Der Richter spricht eine Lesung im Parlament gegen Kindesmissbrauch an.
"Das war der ungültige Versuch, meine Mitschuld gut zu machen", erklärt der Schauspieler.
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Teichtmeister: "Krankheit war stärker als Vernunft"
Richter Apostol befragt nun den Angeklagten.
Apostol: "Sie haben bereits 2008 700 Dateien besessen, 2014 gab es mit 5.000 Dateien eine erste Spitze, dann 2020/21 der Höhepunkt. Das ist ja schon lange in Ihnen gebrodelt. Sie sind erfolgreicher Schauspieler: Warum haben Sie sich keine Hilfe gesucht?"
Teichtmeister: "Ich habe es immer wieder verdrängt. Es gab immer wieder Phasen der Einsicht, aber ich habe es verdrängt. Auch problematische Ereignisse aus der Kindheit spielen da rein. Ich wusste, dass ich die Karriere und das Verhältnis zu Familie und Freunden gefährde. Aber die Krankheit war stärker als die Vernunft."
Apostol: "Was war der Grund für den Download?"
Teichtmeister: "Das Suchtverhalten und die Niederschrift der Fantasien gaben mir Macht. Die Erregung an den Bildern war aber der Hauptgrund für den Konsum. Es waren meistens Mädchen. Die Darstellungen wurden dabei aber immer jünger."
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Teichtmeister bekennt sich schuldig
"Schuldig", sagt Teichtmeister auf die Frage des Richters. Alles, was ihm vorgeworfen werde, stimmt. Richter: "Wie hat das angefangen?". Teichtmeister: "Anfang der 2000er-Jahre habe ich eine sehr ausgeprägte Pornografiesucht entwickelt." Sein Unrechtsbewusstsein sei im Laufe der Jahre immer geringer geworden. Durch den Drogenkonsum, wie er sagt. "Dadurch ist es eskaliert. Es fällt mir nicht leicht, darüber zu reden." Er habe das Gefühl einer Machtlosigkeit verspürt, die er dadurch verarbeiten wollte um "mich selbst zu ermächtigen."
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Teichtmeister: "Komme auf Sachen drauf, die ich verdrängt habe"
Anwalt Mayer: "Es ist eine Sammelsucht und eine Kokainsucht, die enthemmend wirkt." Sein Mandant sei aufgeputscht durch Alkohol und Suchtmittel gewesen. Mittlerweile sei aber eine stabile Einbindung in ein therapeutisches Setting gegeben. Nur die Heilung und Handlung könne Teichtmeister künftig von solchen Taten abhalten.
Der Schauspieler soll zu seinem Anwalt gesagt haben: „Ich komme dadurch (die Therapie, Anm.) auf Sachen drauf, die ich selbst immer verdrängt habe.“
Für Verwunderung sorgt Mayer mit einem Vergleich: "Auch beim Fleischkonsum wissen viele nicht, was für Tierleid sie verursachen." Teichtmeister als Konsument von der Kinderpornos habe das ebenfalls lange nicht gewusst.
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Rechtsanwalt Rudolf Mayer ergreift das Wort
"Es ist richtig, dass er die Dateien beschafft hat und hergestellt hat", sagt Mayer. Er habe bereits in mehreren ähnlichen Fällen vertreten, die pädosexuellen Texte seien ihm nicht fremd. Er betont, dass es sich um Phantasien Teichtmeisters gehandelt habe. Er sei weit weg von realen Handlungen gewesen. Der psychiatrische Sachverständige habe im Vorfeld eine schwere Persönlichkeitsstörung festgestellt. Teichtmeister habe sich sofort freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben. Es sei ein schmerzhafter Vorgang für seinen Mandanten. Mayer ist überzeugt dass eine bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für Teichtmeister ausreicht. "Er weiß mittlerweile, was für Leid das für Opfer von Kinderpornografie bedeutet."
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Staatsanwältin zitiert Gutachten zu Teichtmeister
Die Staatsanwältin präsentiert eine Skala mit zehn Stufen: Stufe 10 beschreibt die Darstellung sadistischer Handlungen - etwa Bilder, die Gewalthandlungen gegen ein Kind zeigen oder sexuelle Handlungen von Kindern mit Tieren. Die Gewaltfantasien von Teichmeister seien am Übergang zur höchsten Stufe.
Laut Kalmar gibt es auch Videos, die Teichtmeister zeigen, wie er masturbiert und dabei Missbrauchsdarstellungen schaut. Die Staatsanwältin zitiert den Gerichtspsychiater Hofmann: Teichtmeister habe dem Gutachten zufolge "sicherlich eine sexuelle schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung". Teichtmeister habe sich sich inhaltlich mit dieser sexuellen Devianz beschäftigt, in den vergangenen Jahren kam es zu einer Eskalation der Perversion, was Inhalt und Menge angeht. Dies sei aber nicht auf Alkohol oder Kokain zurückzuführen.
Dem psychiatrischen Gutachter zufolge sind die Voraussetzungen für die Unterbringung erfüllt. Denn Strafbare Handlungen seien künftig denkbar.
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Staatsanwältin zitiert aus pädosadistischen Texten
Staatsanwältin Kalmar liest aus den Texten vor, mit denen Teichtmeister die Missbrauchsdarstellungen versehen haben soll. Sie nannte sie im Vorfeld "pädosadistisch". "So etwas habe ich in 16 Jahren Berufserfahrung noch nicht gesehen." Es sind Sätze, die wir hier nicht wiedergeben werden. Teichtmeister schaut betreten auf den Boden.
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Plädoyer der Staatsanwältin
Das Plädoyer der Staatsanwältin Julia Kalmar beginnt: Der Angeklagte hat sich demnach zwischen 2008 und 2021 insgesamt 76.000 pornografische Darstellungen Minderjähriger verschafft und auf 22 Datenträger gespeichert. Die Hochphase lag in den Jahren 2020/21, aber auch davor wurden Tausende Dateien gespeichert.
Die Darstellungen sollen Bilder und Videos sein, in denen man geschlechtliche Handlungen von Kindern sieht sowie deren Geschlechtsteile. Unterschieden wird zwischen Mündigen und Unmündigen. Die Dateien wurden danach unterteilt, da es sich auf das Strafausmaß auswirkt.47.500 Dateien waren offenbar von 0- bis 14-Jährigen. Er soll sie bearbeitet und so neue Dateien erstellt haben. Duplikate wurden demnach erstellt, Screen-Recordings, zugeschnitten, vergrößert und verkleinert.
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Richter Stefan Apostol warnt vor Störaktionen
Dem Richter zufolge sind Störaktionen geplant. Er weist darauf hin, dass diese - etwa Zwischenrufe - zu unterlassen sind.
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Generalien von Teichtmeister unter vier Augen
Richter Apostol bittet Teichtmeister zu sich nach vorne um seine Generalien durchzusprechen. Die Öffentlichkeit soll sie nicht zu hören bekommen. Das ist ungewöhnlich.
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Die Verhandlung ist aufgerufen
Kameraleute und Fotografen müssen den Großen Schwurgerichtssaal verlassen. Filmen und fotografieren ist ab jetzt nicht mehr zulässig.
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Schauspieler im dunkelgrauen Anzug
Teichtmeister richtet seinen Blick nach vorn, nimmt sofort in der Mitte Platz und dreht der Öffentlichkeit den Rücken zu. Er trägt einen dunkelgrauen Anzug und Brille.
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Florian Teichtmeister betritt Gerichtssaal
Richter Stefan Apostol ruft die Verhandlung auf. Der angeklagte Schauspieler kommt in Begleitung seiner Anwälte Rudolf Mayer und Philipp Wolm über den Seiteneingang in den Großen Schwurgerichtssaal.
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Der Saal füllt sich
Die Presse hat den Saal betreten können. Die Zuschauer sind gebeten worden, auf die Galerie zu gehen.
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Demo vor dem Gebäude
Die bisher knapp 20 Demonstranten, die vor dem Wiener Landesgericht erschienen sind, haben sich zu einem Demozug zusammengeschlossen.
Teichtmeister Prozess Demo
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Gedränge vorm Gerichtssaal
45 Minuten vor Prozessbeginn wird es vor dem Schwurgerichtssaal eng. Medienvertreter, Prominente und Interessierte wollen die Verhandlung verfolgen. Die erste Reihe ist für Medienvertreter reserviert. Wer keinen Sitzplatz findet, darf nicht am Prozess teilnehmen.
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Carsten Stahl vor Ort
Der deutsche Aktivist Carsten Stahl, der sich vor allem gegen Mobbing und für die Kinder- und Jugendhilfe einsetzt, ist ebenfalls nach Wien gereist, um gegen Teichtmeister vor dem Gebäude zu protestieren.
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Streitigkeiten und Verwirrung
Demonstranten wollten mit einem Transparent in das Gerichtsgebäude. Der Einlass wird allerdings streng kontrolliert. Unterdessen gibt es vor dem Gebäude Diskussionen darüber, ob der aufgestellte Galgen nicht von der eigentlichen Sache ablenken würde.
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Medienrummel
Im Gerichtsgebäude, in dem auch die KURIER-Chronik-Kollegen Michaela Reibenwein und Markus Strohmayer vom Prozess berichten werden, haben sich zahlreiche Medien eingefunden, um über den Prozess zu berichten.
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Viel Polizei, wenige Demonstranten
Vor dem Gerichtsgebäude haben sich zahlreich uniformierte und zivile Polizeibeamte eingefunden, um die Lage unter Kontrolle zu behalten. Demonstranten, Schaulustige und Interessierte gibt es bisher wenige. -
Bereits seit 7.30 Uhr im Gebäude
Laut Informationen der "Krone" wurde der Angeklagte Florian Teichtmeister bereits um 7.30 Uhr, also etwas mehr als zwei Stunden vor Prozessbeginn (9.45 Uhr) in das Gerichtsgebäude gebracht, um den Demonstranten und der Presse zumindest teilweise zu entgehen.
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Galgen vor dem Gerichtsgebäude
Vor dem Wiener Landesgericht in dem heute der Prozess gegen Florian Teichtmeister stattfindet wurde ein Galgen mit dessem Namen aufgestellt.