Teichtmeister holt sich vor Prozess noch anwaltliche Verstärkung
Am Dienstag um 9.45 Uhr wird Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchs-Darstellungen in Wien vor Gericht sein.
Einen Tag vor dem Mega-Prozess (zumindest was die erwartete Zahl der Zuschauer betrifft, Anm.), wurde nun bekannt, dass sich der 43-Jährige prominente anwaltliche Verstärkung geholt hat. Teichtmeister wird im Großen Schwurgerichtssaal von zwei Juristen unterstützt. Neben Anwalt Philipp Wolm wird auch Rudolf Mayer die Verteidigung übernehmen, berichtet die Krone. Der 75-Jährige hat bereits die Eislady oder Josef Fritzl vertreten. Mayer wird auch das Plädoyer halten.
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"Es soll für meinen Mandanten weder einen Promi-Bonus noch einen Promi-Malus geben", sagt Mayer. "Er soll auch nicht eingewiesen werden, gehört aber jedenfalls behandelt."
Teichtmeister drohen drei Jahre Haft und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ziel der Anwälte ist es, dass Teichtmeister mit einer bedingten Strafe davonkommt. Laut Anwälten wird sich der Schauspieler schuldig bekennen.
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Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes pornografisches Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Ursprünglich wurde Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer höheren Strafdrohung unterliegt.
Insgesamt sind sogar 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wie Gerichtssprecherin Salzborn im Juli in einer Pressemitteilung darlegte. Davon beziehen sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18.
Gegen Teichtmeister hätte schon früher verhandelt werden sollen, doch der auf den 8. Februar anberaumte Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden.
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