Eines aber ist klar: Wer es für eine zivilisatorische Leistung hält, dass wir Straftätern nicht öffentlich den Kopf abschlagen, ihnen ein faires Verfahren und bis zum Urteil ihre Unschuld zugestehen, der muss die Konsequenzen akzeptieren. Und dazu gehört im konkreten Fall, dass man vor einem Strafprozess essen gehen darf, wo man will. Das ist kein Skandal.
Sehr wohl darf, ja muss man anlässlich der Causa einen anderen Aspekt adressieren, nämlich: die Dauer von clamorosen, also für die Öffentlichkeit wichtigen Verfahren.
Denn ein erheblicher Teil des Unmutes rührt daher, dass sich Teichtmeisters für Februar geplanter Prozess nicht nur verzögert, sondern dass mittlerweile offenbar ziemlich unklar ist, ob er erst im Herbst oder vielleicht sogar noch später stattfindet.
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Es ist eine Binsenweisheit, dass gerade bei Promi- und Korruptionsfällen Tempo doppelt zählt. Verstreicht zwischen Delikt und einem allfälligen Urteil zu viel Zeit, dann fehlen abschreckender Effekt und Zusammenhang. Anders gesagt: Gesetzestreue Bürger wissen oft gar nicht mehr, warum jemand, wofür verurteilt wurde. Und insofern ist es ausnehmend unbefriedigend, wenn die juristischen Fragen, ob Sebastian Kurz im U-Ausschuss gelogen, Heinz-Christian Strache Spesenrechnungen gefälscht oder Martin Pucher die Commerzialbank ruiniert hat, über viele Jahre hinweg offenbleiben.
Als Beobachter schielt man etwas neidisch zum Nachbarn: In der Wirecard-Affäre, dem mit zwei Milliarden Euro Schaden wohl spektakulärsten Korruptionsfall der deutschen Börsengeschichte, hat es von der Insolvenz 2020 bis zum ersten Prozesstag gerade einmal zweieinhalb Jahre gedauert.
Das Justizministerium hat das Problem zwar erkannt und lässt eine Expertengruppe evaluieren, wie Großverfahren effizienter erledigt werden können. Die Untersuchung dauert ihrerseits aber schon wieder ein gutes Jahr, und so drängt sich der Gedanke auf: Hoffentlich sind da die Richtigen am Evaluieren, wenn’s ums Tempo in der Justiz geht.
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