Am Pranger
Auch in Österreich wird seit Langem mit einem Mietendeckel geliebäugelt, vor allem in Wien. Zwar verwaltet die Stadt rund 220.000 Gemeindewohnungen, etwa 30 Prozent aller Mietwohnungen. Hinzu kommen noch Zehntausende leistbare Genossenschaftswohnungen. Aber statt in den Bereichen neue Anlagen zu bauen, tat sich jahrelang nichts. Lieber wurden und werden private Unterkunftgeber, oftmals nur mit ein oder zwei Wohneinheiten, an den Pranger gestellt: Sie würden von ihren Mietern angeblich Unsummen verlangen.
Dabei muss man wissen: In Österreich ist das Vermieten von Wohnungen in Altbauten (errichtet bis 1945) komplexen und veralteten Regeln unterworfen. Und hier gibt es de facto bereits einen Mietendeckel, genannt Richtwertmiete. So dürfen für die höchste Kategorie in Wien nicht mehr als 5,81 Euro/m² verlangt werden. Für eine Weltstadt ist das ohnehin lächerlich wenig.
Corona-Folgen
Dennoch schauen Vermieter heuer durch die Finger, was den regelmäßigen, gesetzlich vorgesehenen Inflationsausgleich betrifft. Dieser wurde Corona-bedingt um ein Jahr verschoben. Schon im Vorjahr mussten sie wegen der Pandemie in zigtausenden Fällen Stundungen hinnehmen. Die Zahlungen sind erst jetzt, ein Jahr später, fällig.
Der Berliner Deckel erzielte übrigens genau jene Wirkung, vor der die Experten warnen: Das Angebot an Mietwohnungen halbierte sich und private Wohnbauinvestitionen gingen stark zurück. Kein Wunder, der Erhalt eines alten Zinshauses ist kostspielig, ständig gibt es etwas zu reparieren. Ein Gewinn, wie von Arbeiterkammer und SPÖ oft suggeriert, lässt sich für Private fast kaum erzielen. Daher verkaufen immer mehr ihre Häuser an institutionelle Entwickler. Diese bauen sie entweder zu Eigentumswohnungen um. Oder reißen sie ab und stellen Neubauten hin. Oft nicht zum Vorteil des Stadtbildes.
Will die Politik dieses erhalten und auch Vermieter gerecht behandeln, dann wäre es höchste Zeit für ein neues Mietrecht, das auch die Interessen der privaten Vermieter ausreichend berücksichtigt. Günstiges Wohnen mag zwar ein Grundrecht sein, aber das zu erfüllen, ist Aufgabe des kommunalen Wohnbaus.
Kommentare