Berliner Mietendeckel von Höchstgericht gekübelt

Berliner Mietendeckel von Höchstgericht gekübelt
Die Obergrenze für neue Mietverträge in Berlin ist verfassungswidrig. Damit könnten Mieter rückwirkend zur Kasse gebeten werden.

Alein zwischen 2013 und 2019 kletterten die Mietpreise bei neuen Verträgen im boomenden Berlin um 27 Prozent. Damit sollte Schluss sein, deshalb zog die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin vergangenes Jahr die Notbremse: Ab Februar 2021 galt eine gesetzlich festgelegte Mietobergrenze.

Eine politische Entscheidung, gegen die Gegner von Anfang an rechtliche Schritte angekündigt hatten. Mit Erfolg: Am Donnerstag kippte das deutsche Verfassungsgericht diese Regelung. Die Karlsruher Verfassungsrichter erklärten das Gesetz für nichtig, es verstoße gegen das Grundgesetz, so die Richter.

Berliner Mietendeckel von Höchstgericht gekübelt

Mietnachzahlungen drohen

"Süßes Gift"

Und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnete den Mietendeckel - eine Idee, die auch in Österreich diskutiert wurde - als „süßes Gift mit bitteren Nebenwirkungen“. Die kurzfristige Stabilisierung der Mietentwicklungen sei zwar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig, aber eine populäre und einseitige Wohnungsmarktpolitik dämpfe auch die Investitionsbereitschaft.

Als "Neubau-Verhinderungsgesetz, das Investoren abschreckt“ kritisierte der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, das jetzt obsolete Gesetz. Der Wirtschaftsstandort Berlin würde geschwächt, Wohnraum noch mehr zur Mangelware, warnte damals der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg.

Rückzahlungen?

Mit der Entscheidung des Höchstgerichts ist die von der Politik gedachte "Atempause" für Mieter jedenfalls beendet. Im Gegenteil: Noch ist nicht klar, ob die Regelung rückwirkend aufgehoben wird. Für diesen Fall müssten die Mieter die Differenz zurückzahlen.

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