Berlin führt den Mietendeckel für fünf Jahre ein
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dem umstrittenen Mietendeckel für die Hauptstadt zugestimmt. Trotz heftiger Kritik aus Opposition und Wirtschaft votierte eine Mehrheit am Donnerstag für das Vorhaben.
Mit dem deutschlandweit einmaligen Gesetz will der rot-rot-grüne Senat einen weiteren Anstieg der Mieten in Berlin verhindern. Die Mietenbegrenzung soll für fünf Jahre gelten.Es gibt aber Ausnahmen für Sozialwohnungen und Neubauten. Die Opposition prüft rechtliche Schritte gegen das Vorhaben. Die Wirtschaft kritisierte, der Mietendeckel sei juristisch riskant und gebe keine Antwort darauf, wie preiswerter Wohnraum geschaffen werden könne. „Zudem bremst er Investitionen in den Wohnungsbestand wie etwa die energetische Sanierung“, sagte Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Auch die Union kritisierte den Schritt. „Der Mietendeckel ist ein Neubau-Verhinderungsgesetz, das Investoren abschreckt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange.
„Der Mietendeckel schwächt den Wirtschaftsstandort Berlin, gefährdet Arbeitsplätze und wird die Ursache steigender Mieten, den Mangel an Wohnraum, nur noch befeuern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnete den Mietendeckel als „süßes Gift mit bitteren Nebenwirkungen“. Die kurzfristige Stabilisierung der Mietentwicklungen sei zwar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig, aber eine populäre und einseitige Wohnungsmarktpolitik dämpfe auch die Investitionsbereitschaft.
Enteignen
Positives Echo kam hingegen vom Berliner Mieterverein. Geschäftsführer Reiner Wild sagte, die teilweise „maßlosen Wohnkostensteigerungen in der Vergangenheit durch die Immobilien- und Wohnungswirtschaft und die halbherzigen und unzureichenden Regulierungsversuche der Bundespolitik im Mietrecht“ hätten den Weg bereitet für ein Eingreifen der Landesregierung. Das Berliner Bündnis „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ twitterte: „Berlin 1:0 Immo-Lobby“.
Mieten eingefroren
Die Mieten werden nach der neuen Regelung für fünf Jahre eingefroren, Mieterhöhungen sind ab sofort nicht mehr erlaubt. Bei Wiedervermietung gilt grundsätzlich die Vormiete. Falls diese höher ist als die Mietobergrenze, gilt letztere. Erhöhungen nach Modernisierungen werden gedeckelt. Neubauwohnungen, die nach dem 1.1.2014 bezogen wurden, und öffentlich geförderte Wohnungen sind ausgenommen. Stark überteuerte Mieten können bis auf 120 Prozent der Mietobergrenze abgesenkt werden. Dabei wird die Lage der Wohnung durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Diese Regelung tritt erst in neun Monaten in Kraft.
Kommentare